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Gewährleistung nach Gewährleistung?

suleiman / 12 Antworten / Flachansicht Nickles

Hi,
ich hätte eine kurze Frage zur Gewährleistung bei Festplatten:
Ich habe vor kurzem eine defekte Maxtor-Festplatte während der Gewährleistungsfrist zurückgeschickt und eine neue bekommen. Diese ist allerdings nach wenigen Tagen bereits wieder defekt: Windows-Crash, nach dem Neustart meldet Windows E/A-Fehler beim Kopieren, jetzt bekomme ich gar keinen Zugriff mehr darauf. Nach einigen Sekunden lesen/schreiben höre ich nur noch ein \'Klack\' und es fängt wieder von vorne an zu lesen, das Maxtor-Diagnose-Tool und Formatieren hat auch nichts gebracht (hängt sich dabei auf). Gibts es also nach einem Gewährleistungsfall noch Gewährleistung?

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charlie62 suleiman „Gewährleistung nach Gewährleistung?“
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Du hast die von dir angegebene Seite nicht wirklch gelesen oder?

Dort ist doch die Beweislastumkehr mehrfach beschrieben und sogar die Quelle (§476 BGB) angeführt.

PS: ein Defekt bei einer neuen Platte kann vorkommen, in seltenen Fällen auch bei einer neuen Austauschplatte. Sollte aber auch die dritte Platte wieder defekt sein, würde wohl jeder vernünftige Mensch das Problem beim Anwender vermuten !!!

Viele Grüße
Charlie

Der erste, der ein Stück Land eingezäunt hatte und es sich einfallen ließ zu sagen: -Das ist mein!- und der Leute fand, die einfältig genug waren, ihm zu glauben, war der wahre Gründer der bürgerlichen Gesellschaft. Wie viele Verbrechen, Kriege, Morde, wie viel Not und Elend und wie viele Schrecken hätte derjenige dem Menschengeschlecht erspart, der die Pfähle herausgerissen oder den Graben zugeschüttet und seinen Mitmenschen zugerufen hätte: -Hütet euch, auf diesen Betrüger zu hören; ihr seid verloren, wenn ihr vergesst, dass die Früchte allen gehören und die Erde niemandem.- (Jean-Jacques Rousseau)
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