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Gewährleistung nach Gewährleistung?

suleiman / 12 Antworten / Baumansicht Nickles

Hi,
ich hätte eine kurze Frage zur Gewährleistung bei Festplatten:
Ich habe vor kurzem eine defekte Maxtor-Festplatte während der Gewährleistungsfrist zurückgeschickt und eine neue bekommen. Diese ist allerdings nach wenigen Tagen bereits wieder defekt: Windows-Crash, nach dem Neustart meldet Windows E/A-Fehler beim Kopieren, jetzt bekomme ich gar keinen Zugriff mehr darauf. Nach einigen Sekunden lesen/schreiben höre ich nur noch ein \'Klack\' und es fängt wieder von vorne an zu lesen, das Maxtor-Diagnose-Tool und Formatieren hat auch nichts gebracht (hängt sich dabei auf). Gibts es also nach einem Gewährleistungsfall noch Gewährleistung?

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gelöscht_35042 suleiman „Gewährleistung nach Gewährleistung?“
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Deine Gewährleistungszeit läuft für die erste Platte. Und wenn 10 Platten kaputt gehen.

luttyy

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bollerman suleiman „Gewährleistung nach Gewährleistung?“
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na klar gibt es nach dem Tausch auf das Teil immernoch Gewährleistung, doch nur so lange wie er beim Erstankauf zugesichert war.
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hallo suleiman,
Entschuldigung bitte, kenne mich ja nicht immer so gut mit deutschen Redewendungena aus.
Was ist bitte ein: Windows-Crash mit Festplattengewährleistung?
Grüsse aus dem Nachbarland (NL) bollerman1

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Gurus suleiman „Gewährleistung nach Gewährleistung?“
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da es ein Neuteil ist beginnt die Gewärleistung für dieses eine Teil von neuem.


MfG
Gurus

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McMeyr Gurus „da es ein Neuteil ist beginnt die Gewärleistung für dieses eine Teil von...“
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Ähm - da hast du glaub ich was falsch verstanden. Nur wenn er eine neue Platte gekauft hat, also einen neuen Kaufvertrag abschließt, dann bekommt er auch auf die neue Platte eine neue Gewährleistung!!!

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gelöscht_35042 McMeyr „Ähm - da hast du glaub ich was falsch verstanden. Nur wenn er eine neue Platte...“
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So isses,
wenn in einem Auto der Motor während der Garantie stirbt, bekommt man nicht die Garantie über die ursprüngliche Garantie verlängert. Damit wären ja Haus und Tür geöffnet.

luttyy

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Gurus gelöscht_35042 „So isses, wenn in einem Auto der Motor während der Garantie stirbt, bekommt man...“
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wenn an deinem Motor eine Ventil im A. geht und dir wird ein neues Ventil eiungebaut, dann hast Du exakt für dieses Ventil eine neue Gewärleistung


MfG
Gurus

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suleiman Nachtrag zu: „Gewährleistung nach Gewährleistung?“
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>> Deine Gewährleistungszeit läuft für die erste Platte. Und wenn 10 Platten kaputt gehen.

Sorry, aber ich verstehe nicht wie du das jetzt meinst. Hab ich also keine Gewährleistungsansprüche mehr oder doch? Es gibt doch auch einen Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung, oder?

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charlie62 suleiman „Gewährleistung nach Gewährleistung?“
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Hallo,

lies mal diesen Artikel:

http://www.kanzlei-prof-schweizer.de/bibliothek/content/02390/

Viele Grüße
Charlie

Der erste, der ein Stück Land eingezäunt hatte und es sich einfallen ließ zu sagen: -Das ist mein!- und der Leute fand, die einfältig genug waren, ihm zu glauben, war der wahre Gründer der bürgerlichen Gesellschaft. Wie viele Verbrechen, Kriege, Morde, wie viel Not und Elend und wie viele Schrecken hätte derjenige dem Menschengeschlecht erspart, der die Pfähle herausgerissen oder den Graben zugeschüttet und seinen Mitmenschen zugerufen hätte: -Hütet euch, auf diesen Betrüger zu hören; ihr seid verloren, wenn ihr vergesst, dass die Früchte allen gehören und die Erde niemandem.- (Jean-Jacques Rousseau)
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suleiman Nachtrag zu: „Gewährleistung nach Gewährleistung?“
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Das meiste in dem Artikel war mir bekannt, interessant ist nur:
"Reklamieren Sie innerhalb der ersten sechs Monate, gilt die grundsätzliche Vermutung,
dass die Ware von Anfang an mangelhaft war. Der Verkäufer muss dann das Gegenteil beweisen."

Das heißt also, ich kann innerhalb der 6 Monate so oft Ersatz bekommen, bis eine Platte länger funktioniert??
Seltsamerweise habe ich auf einer anderen Seite
(http://www.chip.de/forum/thread.html?bwthreadid=514847)
gelesen, der Käufer muss beweisen, dass die Ware bei Übergabe mangelhaft war. Und im BGB finde ich von obiger Regelung auch nichts, gibt's die nun oder nicht?

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charlie62 suleiman „Gewährleistung nach Gewährleistung?“
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Du hast die von dir angegebene Seite nicht wirklch gelesen oder?

Dort ist doch die Beweislastumkehr mehrfach beschrieben und sogar die Quelle (§476 BGB) angeführt.

PS: ein Defekt bei einer neuen Platte kann vorkommen, in seltenen Fällen auch bei einer neuen Austauschplatte. Sollte aber auch die dritte Platte wieder defekt sein, würde wohl jeder vernünftige Mensch das Problem beim Anwender vermuten !!!

Viele Grüße
Charlie

Der erste, der ein Stück Land eingezäunt hatte und es sich einfallen ließ zu sagen: -Das ist mein!- und der Leute fand, die einfältig genug waren, ihm zu glauben, war der wahre Gründer der bürgerlichen Gesellschaft. Wie viele Verbrechen, Kriege, Morde, wie viel Not und Elend und wie viele Schrecken hätte derjenige dem Menschengeschlecht erspart, der die Pfähle herausgerissen oder den Graben zugeschüttet und seinen Mitmenschen zugerufen hätte: -Hütet euch, auf diesen Betrüger zu hören; ihr seid verloren, wenn ihr vergesst, dass die Früchte allen gehören und die Erde niemandem.- (Jean-Jacques Rousseau)
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suleiman charlie62 „Du hast die von dir angegebene Seite nicht wirklch gelesen oder? Dort ist doch...“
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Bezieht sich §476 nur auf Verbrauchsgüter oder auf alle Produkte?

Auf jeden Fall danke an alle Beteiligten :-)

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charlie62 suleiman „Bezieht sich 476 nur auf Verbrauchsgüter oder auf alle Produkte? Auf jeden Fall...“
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Ich denke das Wort Verbrauchsgüter dient nur zur Abgrenzung von Investitonsgütern (z.B. Immobilien), für die andere Regelungen Anwendung finden.

DEINE Festplatte ist auf jeden Fall ein Verbrauchsgut. ;o)

Viele Grüße
Charlie

Der erste, der ein Stück Land eingezäunt hatte und es sich einfallen ließ zu sagen: -Das ist mein!- und der Leute fand, die einfältig genug waren, ihm zu glauben, war der wahre Gründer der bürgerlichen Gesellschaft. Wie viele Verbrechen, Kriege, Morde, wie viel Not und Elend und wie viele Schrecken hätte derjenige dem Menschengeschlecht erspart, der die Pfähle herausgerissen oder den Graben zugeschüttet und seinen Mitmenschen zugerufen hätte: -Hütet euch, auf diesen Betrüger zu hören; ihr seid verloren, wenn ihr vergesst, dass die Früchte allen gehören und die Erde niemandem.- (Jean-Jacques Rousseau)
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