Hi,
ich hätte eine kurze Frage zur Gewährleistung bei Festplatten:
Ich habe vor kurzem eine defekte Maxtor-Festplatte während der Gewährleistungsfrist zurückgeschickt und eine neue bekommen. Diese ist allerdings nach wenigen Tagen bereits wieder defekt: Windows-Crash, nach dem Neustart meldet Windows E/A-Fehler beim Kopieren, jetzt bekomme ich gar keinen Zugriff mehr darauf. Nach einigen Sekunden lesen/schreiben höre ich nur noch ein \'Klack\' und es fängt wieder von vorne an zu lesen, das Maxtor-Diagnose-Tool und Formatieren hat auch nichts gebracht (hängt sich dabei auf). Gibts es also nach einem Gewährleistungsfall noch Gewährleistung?
Datenträger - Festplatten, SSDs, Speichersticks und -Karten, CD/ 19.577 Themen, 110.116 Beiträge
Deine Gewährleistungszeit läuft für die erste Platte. Und wenn 10 Platten kaputt gehen.
luttyy
na klar gibt es nach dem Tausch auf das Teil immernoch Gewährleistung, doch nur so lange wie er beim Erstankauf zugesichert war.
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hallo suleiman,
Entschuldigung bitte, kenne mich ja nicht immer so gut mit deutschen Redewendungena aus.
Was ist bitte ein: Windows-Crash mit Festplattengewährleistung?
Grüsse aus dem Nachbarland (NL) bollerman1
da es ein Neuteil ist beginnt die Gewärleistung für dieses eine Teil von neuem.
MfG
Gurus
Ähm - da hast du glaub ich was falsch verstanden. Nur wenn er eine neue Platte gekauft hat, also einen neuen Kaufvertrag abschließt, dann bekommt er auch auf die neue Platte eine neue Gewährleistung!!!
So isses,
wenn in einem Auto der Motor während der Garantie stirbt, bekommt man nicht die Garantie über die ursprüngliche Garantie verlängert. Damit wären ja Haus und Tür geöffnet.
luttyy
wenn an deinem Motor eine Ventil im A. geht und dir wird ein neues Ventil eiungebaut, dann hast Du exakt für dieses Ventil eine neue Gewärleistung
MfG
Gurus
>> Deine Gewährleistungszeit läuft für die erste Platte. Und wenn 10 Platten kaputt gehen.
Sorry, aber ich verstehe nicht wie du das jetzt meinst. Hab ich also keine Gewährleistungsansprüche mehr oder doch? Es gibt doch auch einen Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung, oder?
Hallo,
lies mal diesen Artikel:
http://www.kanzlei-prof-schweizer.de/bibliothek/content/02390/
Viele Grüße
Charlie
Das meiste in dem Artikel war mir bekannt, interessant ist nur:
"Reklamieren Sie innerhalb der ersten sechs Monate, gilt die grundsätzliche Vermutung,
dass die Ware von Anfang an mangelhaft war. Der Verkäufer muss dann das Gegenteil beweisen."
Das heißt also, ich kann innerhalb der 6 Monate so oft Ersatz bekommen, bis eine Platte länger funktioniert??
Seltsamerweise habe ich auf einer anderen Seite
(http://www.chip.de/forum/thread.html?bwthreadid=514847)
gelesen, der Käufer muss beweisen, dass die Ware bei Übergabe mangelhaft war. Und im BGB finde ich von obiger Regelung auch nichts, gibt's die nun oder nicht?
Du hast die von dir angegebene Seite nicht wirklch gelesen oder?
Dort ist doch die Beweislastumkehr mehrfach beschrieben und sogar die Quelle (§476 BGB) angeführt.
PS: ein Defekt bei einer neuen Platte kann vorkommen, in seltenen Fällen auch bei einer neuen Austauschplatte. Sollte aber auch die dritte Platte wieder defekt sein, würde wohl jeder vernünftige Mensch das Problem beim Anwender vermuten !!!
Viele Grüße
Charlie
Bezieht sich §476 nur auf Verbrauchsgüter oder auf alle Produkte?
Auf jeden Fall danke an alle Beteiligten :-)
Ich denke das Wort Verbrauchsgüter dient nur zur Abgrenzung von Investitonsgütern (z.B. Immobilien), für die andere Regelungen Anwendung finden.
DEINE Festplatte ist auf jeden Fall ein Verbrauchsgut. ;o)
Viele Grüße
Charlie