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Mal wieder Saturn ...

SmallAl / 9 Antworten / Flachansicht Nickles

In der heutigen Anzeige eine schöne schwarze Kabellose Tastatur und Maus von Logitech - im Laden nur weiße zu haben ...

Ärgerlich, wenn man (wie ich) die weiße Tastatur häßlich findet, aber mit dem auto hinfährt (Nicht-Kunden zahlen hier das 3fache - daher noch eine "kleine" Packung güldener Rohlinge genommen).

Abbildung ähnlich ... SmallAl
Herman Munster Amili „Rechtlich gesehen ist es wohl kein Nepp, aber unterscheidet sich von kriminellen...“
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Meinswegen darf sie so grün sein, daß das eingebaute Fach für Kotztüten seine vollste Berechntigung hat! Wenn sie nur lupenreinen Klang abgibt! Dem echten Enthusiasten ist das Aussehen sowas von schnurz!

Aber selbstverständlich jedem Tierchen sein Pläsierchen! :-)

Im Übrigen gibt es durchaus blütenweiße Stereoanlagen! Allerdings im höheren Preissegment, aber es gibt sie durchaus.

Aber zum Thema: es ist in der Werbung - sprich: beim Leute anlügen - absolut gang und gebe, eine Abbildung zu verwenden, die "ankommt". Hier also das Set in schwarz. Aaaaaber: daraus dann auch zu schließen, daß SO ein schwarzes Set dann auch zum Verkauf steht: das ist blauäugig-naiv und ein typischer Fall von "vorsätzlich reingefallen"!

Auch die Abbildungen auf der Verpackung selber ist IMMER geschönt. Niemand - ABSOLUT NIEMAND - würde eine Packung Pfanni-"Bratkartoffeln" kaufen, wenn eine Abbildung drauf wäre, wie der Rotz nach dem Öfnnen der Verpackung WIRKLICH aussieht!

Jedes Eheanbahnungsinstituit wäre pleite, wenn sie die Bilder ihrer echten Quasimodos und Xantippe´s schon am Eingang aufhängen würden.

Selbstverständlich wird in der Anzeige das Bild des attraktiveren Produktes gezeigt. Wenn allerdings der Fehler begangen wird, etwas ähnliches zu schreiben wie "erhältlich in schwarz und weiß", dann sollten sie zumindet gleich viele schwarze und weiße haben. Gerade der Verkäufer sollte wissen, daß, wenn der schwarze Artikel wesentlich gefragter ist, daß davon auch ein paar mehr beschafft werden. Wenn man dann der n+1. ist - Pech! Wie bei den Aldi-PC´s.

Sofern man dem Händler nachweisen kann, dies vorsätzlich zu tun, als Lockmittel also, dann wäre er belangbar. Dafür müßte aber schon ein Mitarbeiter plappern...

Vielleicht liegt es ja nur ganz simpel und einfach nur daran, daß dem Grafiker beim Erstellen des Layouts nur das Bild der schwarzen Ausführung zur Verfügung stand? OK, OK, ist weniger wahrscheinlich als die Version, "zeig das, was alle haben wollen - sie aber hier nicht bekommen...". Es ist halt mal wieder ein subtiler Casus von "Verführung". Das geht dann in Richtung "Verkaufspüschologie for runaways", für Fortgeschrittene.

Falsche Abbildungen SmallAl