Internetanschluss und Tarife 23.325 Themen, 97.951 Beiträge

welchen tarif denn nun ??

REPI / 9 Antworten / Flachansicht Nickles

Da ich mich nicht habe hinreissen lassen , den neuen tollen XXl Tarif der Telekom abzuschliessen, gehe ich davon aus, daß für mich der alte XXl Tarif (XXl sunday) gültig ist, wo Onlineverbindungen gestattet sind !?
Nur in der aktuellen Tariftabelle von T-com taucht dieser Tarif nicht auf !
Ist da wieder eine Austrickse der Telekom am Gange ???


Bin auf meine nächste Rechnung gespannt !
Langsam kotzt ein das an, daß man in diesem Staat nur noch von Monopolisten gegängelt wird und kaum noch die Möglichkeit hat schlechte Geschäftspraktiken bzw. Abzocke durch einen Wechsel zur Konkurenz zu bestrafen , denn entweder gibt es keine echte Konkurenz bzw. haben die auch keine besseren Angebote !!


repi


 


 


 


 

Es empfiehlt sich immer, etwas Linux im Hause zu haben.
bei Antwort benachrichtigen
Antwort selber gefunden !! REPI
Rika _Quax „Yo Repi, genau so sieht das aus : Können Kunden mit dem alten T-ISDN xxl-Tarif...“
Optionen

Die blacklist gilt laut Tarif jedoch nur für Onlineverbindungen, nicht für normale Anrufe. Da technisch gesehen bei ISDN diese beiden nicht uterscheidbar sind, wird die Blacklist aber auch illegitim für normale Anrufe umgesetzt. Und genau das ist der Knackpunkt:

1. Rufe einfach ganz normal eine solche Online-Nummer an. -> Mindestens eine Tarifeinheit geht dafür drauf.
2. Wiederholen, wiederholen, wiedeholen.
3. Die Rechnung abwarten. -> Sie werden dir die Gespräche berechnen, obwohl die Blacklist für normale Telefonanrufe laut Tarif nicht gilt.
4. Beschwerde einreichen. -> Nun kannst du eins von zwei Dingen forcieren bzw. notfalls erklagen:

a) Für dich gilt die Blacklist nicht mehr. Das Geld wird zurückgezahlt. -> Kannst in Ruhe surfen.
b) Das Geld wird zurückgezahlt, man entschuldigt sich bei dir und die Blacklist wird bei dir in Zukunft nur noch für Online-Verbindungen angerechnet, und du wirst bei ihnen als schwieriger Fall bekannt werden. -> Einfach surfen. Wenn die Tante T dann dafür Geld will, behauptest du, dass es ganz normale Anrufe waren. Technisch gesehen können sie deine Behauptung entweder nicht widerlegen oder gar nicht esrt prüfen.

bei Antwort benachrichtigen