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Was soll man davon halten?

nomis1 / 10 Antworten / Flachansicht Nickles

Zitat (heute per ICQ)


Am 03.10.2003 wird von den Deutschen Behörden eine Aktion durchgeführt, in der alle Leute, die sich Musik oder andere Dateien mit Hilfe von Programmen wie Kazaa oder ähnlich runterladen angezeigt werden. Verhindert das gelingen dieser Aktion und schützt euch indem ihr euch an diesem Tag nichts runterladet und schickt diese Nachricht jedem, den ihr kennt, wenn ihr auch in Zukunft noch saugen wollt


So. Was ist da dran? Stimmt das? Kann das stimmen? Soll ich jetzt echt nichts saugen? Ist das vielleicht ein Hoax?


Bitte um antwort, bin verwirrt

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xafford nomis1 „Was soll man davon halten?“
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auf welcher grundlage wollen sie die leute verklagen? das runterladen ist keine straftat, auch nach der urheberrechtsnovelle. klagen könnte höchstens eine rechteinhaber auf grund von copyrightverletzung und das auch nur für das bereitstellen zum download. insofern ist von dieser ankündigung nichts zu halten, zumal der begriff "Die Deutschen Behörden" an sich schon auf den charakter der meldung rückschließen lässt...wie gesagt, klage könnte nur die staatsanwaltschaft erheben und dies nur bei begehen einer straftat und musik aus dem internet laden ist keine straftat.

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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