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Zivildienst beantragen

enirak1 / 14 Antworten / Flachansicht Nickles

Tach,


vor einem Monat (glaube ich) war hier eine Diskussion
wegen der Einbürgerung und Einberufung zum Wehrdienst.


Nun ich hatte letztes Jahr ein Antrag auf Einbürgerung (Deutsche Staatsangehörigkeit) gestellt und bin soweit gelangt das ich letzen Monat mein Pass und Ausweis beantragt hab.


Dieses Monat kam ein Breif vom Einwohnermeldeamt der beinhaltet


Sehr geehrter bla!


blablablablabla
blablablablablabla
Wir beabsichtigen, die nachstehenden Angaben, die wir dem Melderegister entnommen haben, dem  Kreiwehrersatzamt in blablablabla als Erfassungsergebnis zu übermitteln:
blablablabla
blabla
blablabla


Ich werde halt aufgefordert meine Angaben auf Richtigkeit zu überprüfen.


Hiweis (der ist interessant)


Durch die Erfassung wird nur die grundsätzliche Wehrplicht festgestellt. Sollten bei Ihnen Gründe für dauernde Wehrdienstbefreiung (Schwerbehinderung ab 50%) oder vorübergehende Wehrdienstzurückstellung (laufende Schul- oder Berufsausbildung) vorliegen, entscheidet hierüber das Kreiswehrersatzamt. Das für Sie zuständige Kreiwehrersatzamt wird Ihnen diesbezüglich in ca. 6 Wochen einen Fragebogen zur Musterung zusenden. Bis dahin bitte ich, von diesbezüglichen Rückfragen oder Zurückstellungsanträgen abzusenden.


Nun zu meiner Frage,


ich bin jetzt im Moment noch Arbeitslos und beabsichtige Zivildienst zu leisten,
falls ich eine neue stelle antrete müßte ich es sowieso aufgeben?


Wegen dieser Musterung,


wie gesagt ich beabsichtige ja Zivildienst zu leisten,
sollte ich den Antrag dafür erst nach der Musterung abschicken oder vorher?


Und kann es passiren das mein Antrag auf Zivildienst irgenwie abgeleht werden kann?


so genug getippt für erste
lasst was hören bitte


 

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xafford enirak1 „erst nach der Musterung den Antrag auf Zivi abschicken nicht wahr?“
Optionen

zu meiner zeit ging beides. man konnte im voraus schon verweigern, was damals dazu führte, daß man so gut wie nie ausgemustert wurde, ein schlem, der böses dabei denkt, oder man konnte nach der musterung verweigern, was die chance beinhaltete ausgemustert zu werden und gar nicht leisten zu müssen. allerdings kenne ich auch von damals 2 fälle, wo leute nachträglich verweigerten und erst einmal ein paar wochen zum bund musste, bis die verweigerung durch war und dort wirklich kein schönes leben hatten.
mittlerweile läuft das ganze aber wohl wesentlich schneller und glatter ab. am einfachsten wird es wohl sein, direkt beim kreiswehrersatzamt einmal nachzufragen.

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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