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Bedienungsanleitung

mountaindriver / 6 Antworten / Flachansicht Nickles

Gibt es im neuen Verbraucherschutzgesetz vom Januar 2002 nicht einen Paragraphen, der besagt, dass eine deutsche Bedienungsanleitung mitgeliefert werden muß?

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Andreas42 albundy „Danke, weißt Du vielleicht, wo die Ausführungsbestimmungen zu finden sind oder...“
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Hi!

Oje, jetzt wirds kompliziert. ;-)

Vorsicht! Das ist wirklich nicht mein Spezialgebiet, aber mir war so, dass ich etwas in Richtung Sprache der Bedienungsanleitung noch aus der Richtung DIN/ISO-Norm kenne.

Ich hab' etwas recherchiert und in der Tat etwas gefunden.

Das liegt in der Gegend der CE-Kennzeichnungspflicht und zar in Form der "Maschinenrichtlinie". AFAIK ist die Maschinenrichtline rechtsverbindlich, muss also in Europa eingeahlten werden.

Irgendwo in deren Tiefen findet man die Anforderung, dass Betriebsanleitungen in einer Gemeischaftsprache (IMHO EU-Landessprache) erstellen. Zusätzlich muss zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme eine Übersetzung in der Sprache des Verwendungslandes.

Meiner Meinung nach (ich blicke da auch nich komplett durch), ist die Maschinenrichtline:

Richtline 89/392/EWG
Amtsblatt der EG Nr. L 183 S. 9 vom 29.06.1989

Das ganze wurde geändert/erweitert durch

Richlinie 91/368/EWG, 93/44/EWG und 93/68/EWG (und wer weiss, was sonst noch; mein Buch ist Stand 1993).

Das Thema Betriebsanleitung wird in Anhang I Kapitel 1.7.4 behandelt. Unter Punkt b) findet man die Hinweise zur Sprache.

Das Problem zum Schluss:

Ich weiss nicht, ob diese Maschinenrichtlinie auch für alle Konsumentenartikel gilt. (Ich müsste mich jetzt auch erst wieder tiefer in das Thema einarbeiten.)

Bis denn
Andreas

[Diese Nachricht wurde nachträglich bearbeitet.]

Hier steht was ueber mein altes Hard- und Softwaregedoens.
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