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Bedienungsanleitung

mountaindriver / 6 Antworten / Baumansicht Nickles

Gibt es im neuen Verbraucherschutzgesetz vom Januar 2002 nicht einen Paragraphen, der besagt, dass eine deutsche Bedienungsanleitung mitgeliefert werden muß?

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Gurus mountaindriver „Bedienungsanleitung“
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diese Vorschrift gibt es schon lange, leider reicht ein DIN A5 Faltblatt auch..


MfG
Gurus

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albundy Gurus „diese Vorschrift gibt es schon lange, leider reicht ein DIN A5 Faltblatt auch.....“
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Danke,
weißt Du vielleicht, wo die Ausführungsbestimmungen zu finden sind oder wo der genaue Gesetzestext zu finden ist? Ich habe schon ein paar Stunden erfolglos gesucht.

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Andreas42 albundy „Danke, weißt Du vielleicht, wo die Ausführungsbestimmungen zu finden sind oder...“
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Hi!

Oje, jetzt wirds kompliziert. ;-)

Vorsicht! Das ist wirklich nicht mein Spezialgebiet, aber mir war so, dass ich etwas in Richtung Sprache der Bedienungsanleitung noch aus der Richtung DIN/ISO-Norm kenne.

Ich hab' etwas recherchiert und in der Tat etwas gefunden.

Das liegt in der Gegend der CE-Kennzeichnungspflicht und zar in Form der "Maschinenrichtlinie". AFAIK ist die Maschinenrichtline rechtsverbindlich, muss also in Europa eingeahlten werden.

Irgendwo in deren Tiefen findet man die Anforderung, dass Betriebsanleitungen in einer Gemeischaftsprache (IMHO EU-Landessprache) erstellen. Zusätzlich muss zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme eine Übersetzung in der Sprache des Verwendungslandes.

Meiner Meinung nach (ich blicke da auch nich komplett durch), ist die Maschinenrichtline:

Richtline 89/392/EWG
Amtsblatt der EG Nr. L 183 S. 9 vom 29.06.1989

Das ganze wurde geändert/erweitert durch

Richlinie 91/368/EWG, 93/44/EWG und 93/68/EWG (und wer weiss, was sonst noch; mein Buch ist Stand 1993).

Das Thema Betriebsanleitung wird in Anhang I Kapitel 1.7.4 behandelt. Unter Punkt b) findet man die Hinweise zur Sprache.

Das Problem zum Schluss:

Ich weiss nicht, ob diese Maschinenrichtlinie auch für alle Konsumentenartikel gilt. (Ich müsste mich jetzt auch erst wieder tiefer in das Thema einarbeiten.)

Bis denn
Andreas

[Diese Nachricht wurde nachträglich bearbeitet.]

Hier steht was ueber mein altes Hard- und Softwaregedoens.
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matse26 mountaindriver „Bedienungsanleitung“
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Hallo!

Über das BGB kommst Du höchstens mit §434 I Satz 2 Nr.1 BGB weiter (allgemeiner Sachmangel). Aber direkt genannt wird das so im BGB nicht!
Anders sieht's bei einer Montageanleitung aus! Das wird in §434 II Satz 2 BGB direkt erwähnt. Die darf nicht mangelhaft sein. Was jetzt genau mangelhaft bedeutet, ist Auslegungssache. Ist eine Montageanleitung auf Chinesisch, so ist sie mit Sicherheit mangelhaft. Ist sie aber in Englisch....

Gruß, Matse

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albundy mountaindriver „Bedienungsanleitung“
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Vielen Dank für die Superantworten.
Ich frage mich, warum der Verbraucher bei Kauf eines Motherboards "nur" eine englische Bedienungsanleitung akzeptieren muß. Soviel ich weiß, ist es in Frankreich obligatorisch, dass eine Anleitung in Landessprache mitgeliefert werden muß.
Vermutlich handelt es sich hier doch um europäisches Recht und somit für alle EU-Staaten verbindlich. Irgendwo in den Tiefen der EU-Richtlinien gibt es bestimmt eine Verordnung, nur gewusst wo!
Übrigens habe mal versucht über die Verbraucherzentrale eine Auskunft zu erhalten, als ich aber den Preis hörte, € 1,86 die Minute (rechnet das mal hoch auf den Monat!), habe ich doch lieber verzichtet. Ein Anwalt ist wahrscheinlich billiger.

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Andreas42 albundy „Vielen Dank für die Superantworten. Ich frage mich, warum der Verbraucher bei...“
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Hi!

Ich glaube schon, dass die Machinenrichtlinie hier die entscheidende Richtlinie ist.

Da ein Mainboard allerdings kein vom Verbraucher direkt einsetzbares Gerät darstellt, fallen sie warscheinlich nicht unter die Pflicht eine Anleitung in der Landessprache beizulegen.

Es fällt ja auch, dass alle Hersteller ihren komplett PCs ein deutsche Anleitung beilegen, aber der ganze Rest (Einzelbauteile) oft ohne deutsches Material verkauft wird. Und das ist nicht erst seit Gestern so.

Ok, ich bin allerdings kein Jurist. Ob die Hotline der Verbraucherberatung wirklich teurer ist als ein Anwalt? Kann man die Verbraucherberatungen nicht auch in grösseren Städten besuchen?

Bis denn
Andreas

Hier steht was ueber mein altes Hard- und Softwaregedoens.
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