Off Topic 20.122 Themen, 223.173 Beiträge

Beendigung des Mietverhältnisses !!!

kennmichnichtaus / 8 Antworten / Flachansicht Nickles

Hi,


wie würdet Ihr das sehen ?? :


Frage : müssen die damals von mir angebrachten Deckenplatten und Fliesen ( und Tapete ) entfernt werden ??? ( die Whg. wurde schon tapeziert übernommen )


Auzug von einem Mietvertrag der DDR von 1989


1) Der Mieter ist verpflichtet,bei Auszug aus der Whg. diese in einem unter Berücksichtigung des normalen Verschleißes vertragsmäßigen Gebrauchszustand, besenrein und mit sämtlichen Schlüsseln , einschließlich der von ihm selbst beschafften , dem Vermieter zu übergeben .


2) Soweit erforderlich ,werden vor dem Auszug des Mieters zur Feststellung des vertragsmäßigen Zustandes der Whg. die Räume gemeinsam durch den Vermieter und Mieter überprüft .


3) Kommt der ausziehende Mieter seinen Verpflichtungen zur Beseitigung von ihm schuldhaft herbeigeführten Mängel innerhalb von 2 Wochen nicht nach , so ist der Vermieter berechtigt ,die notwendigen Arbeiten selbst durchzuführen und die dabei entstehenden Kosten vom Mieter zurückzufordern .


 


 


Dank and Gruß


kmna

bei Antwort benachrichtigen
Spießer kennmichnichtaus „Hi, wissen tu ich es nicht !! ist erstmal eine Vermutung . der Vermieter sind...“
Optionen

Erste Regel in solchen Fällen: mit den maßgeblichen Leuten persönlich reden. Fliesen sind meistens ja eher ne aufwertende Maßnahme, und die Deckenplatten.... keine Ahnung, wie die aussehn, sind aber vielleicht auch ganz hübsch....?

Jedenfalls gibts da ja sicher nen Hausmeister oder Objektverantwortlichen oder weiß der Teufel, wie sich sowas schimpft, und wenn man mit denen mal n nettes Wort wechselt ist das meist mehr wert als die beste Auslegung des Mietvertrages. Schließlich sind die ja auch diejenigen, die einem am Ende die Schlüssel abnehmen und die Absolution erteilen.

bei Antwort benachrichtigen