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Beendigung des Mietverhältnisses !!!

kennmichnichtaus / 8 Antworten / Flachansicht Nickles

Hi,


wie würdet Ihr das sehen ?? :


Frage : müssen die damals von mir angebrachten Deckenplatten und Fliesen ( und Tapete ) entfernt werden ??? ( die Whg. wurde schon tapeziert übernommen )


Auzug von einem Mietvertrag der DDR von 1989


1) Der Mieter ist verpflichtet,bei Auszug aus der Whg. diese in einem unter Berücksichtigung des normalen Verschleißes vertragsmäßigen Gebrauchszustand, besenrein und mit sämtlichen Schlüsseln , einschließlich der von ihm selbst beschafften , dem Vermieter zu übergeben .


2) Soweit erforderlich ,werden vor dem Auszug des Mieters zur Feststellung des vertragsmäßigen Zustandes der Whg. die Räume gemeinsam durch den Vermieter und Mieter überprüft .


3) Kommt der ausziehende Mieter seinen Verpflichtungen zur Beseitigung von ihm schuldhaft herbeigeführten Mängel innerhalb von 2 Wochen nicht nach , so ist der Vermieter berechtigt ,die notwendigen Arbeiten selbst durchzuführen und die dabei entstehenden Kosten vom Mieter zurückzufordern .


 


 


Dank and Gruß


kmna

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xerv kennmichnichtaus „Beendigung des Mietverhältnisses !!!“
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dachte immer wenn neue gesetze gelten zb. (kündigundfristen) gelten diese auch für uralte (auch ddr) verträge. auch wenn es wie in diesem fall explizit drinn steht. d.h alte nicht mehr mit gesetzen übereinstimmende klauseln sind dann unwirksam.

ohne gewähr ;-)

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