- Natürlich geht es und ist auch ein völlig berechtigtes Interesse. Sonst wäre es nicht zu dem jüngsten JAP-Beschluß gekommen.
- Wenn JAP "von Leichtgläubigen hochgejubelt" worden wäre, wie hier ein sehr oft inkompetenter Groß-Poster schreibt, hätte es nicht ein jahrelanges rechtliches Tauziehen darum und des Bundeskriminalamts (!!!) bedurft. Tatsächlich war in der Geschichte von JAP noch nie eine Nachverfolgung möglich, wie man leicht recherchieren kann, wenn es einem nicht zu mühsam ist und man nicht lieber Vorurteile pflegt.
- Den aktuellen Stand gibt es hier:
http://www.heise.de/newsticker/data/uma-20.08.03-000/
- Bei Tauschbörsen ist zunächst die Rechtslage sehr kompliziert. Auch geht es nicht um Meinungen, sondern um Tatsachen. Ob nach dem neuen Recht Downloads rechtswidrig sind, werden erst Urteile ergeben, wahrscheinlich ja; nach dem alten Recht waren sie zulässig. Uploads sind jeweils wieder eine andere Frage. Details und sogar eine Software (!), die Probleme umgehen soll, gibt es bei Nickles....
- Anonymität bei Tauschbörsen ist über JAP NICHT zu erreichen. 'Normale' Proxies begrenzen oft die Filegröße.
- Ob und wie Anonymität bei Tauschbörsen möglich ist, kann ich hier nicht diskutieren, weil hier alles diesbezügliche gelöscht wird, auch wenn man es (u.a.) in Nickles-Büchern nachlesen kann: Hier auf dem Brett herrscht eine seltsame Doppelmoral und ihre Apostel schwingen emsig die Fahnen und loben sich selbst als Saubermänner nach dem Motto "L'enfer, c'est les autres" (Sartre).
HP.