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Win XP - Haltbarkeitsdatum überschritten

Hardy© / 26 Antworten / Flachansicht Nickles

Was sagt man dazu:
Ich habe mir im Juli 2001 eine Windows XP Professional 180-Tage Testversion gekauft. Da ich bisher nicht die passende Hardware hatte, lag die CD bis vor kurzen (unbenutzt und uninstalliert) bei mir im Schrank. Vor 14 Tagen konnte ich erst die Installation vornehmen. Diese muß innerhalb von 2 Wochen aktiviert werden.
Leider ist Micosoft dazu nicht in der Lage. Der Kommentar am Telefon bei der Produkt-Aktivierungs-Hotline:"Die Testphase ist abgelaufen, die Software kann nicht aktiviert werden, lassen Sie sich von Ihrem Händler Ersatz geben".
Jeder Käufer geht doch davon aus, daß die 180 Tage Test ab dem Moment der Produkt-Aktivierung läuft. Ansonsten hätte auf der Verpackung ein entsprechender Hinweis vorhanden sein müssen. Hierfür habe ich bezahlt und mehr erwarte ich auch nicht.
Ersatz beim Händler ist Quatsch, da die CD ja nicht defekt ist sondern von MS nicht aktiviert werden kann. Dieses Problem hätte man mit einer neuen CD ja genauso.

Ein weiteres Beispiel "wie man\'s nicht machen sollte" und das bei einer Test-Version, die ja eigentlich den Kunden vom Produkt überzeugen soll.

Bin mal auf die Reaktion von Microsoft gespannt.
Hardy

so ist es ja nicht Gurus
so ist es ja nicht Hardy©
J-G-W Hardy© „Win XP - Haltbarkeitsdatum überschritten“
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Hier liegen wohl die meisten Jungs falsch.

Mal angenommen, Du hättest das Teil in Deutschland gekauft, dann hätte MS Dir vor dem Kauf seine Bedingungen mitteilen müssen. Die AGBs zum an- oder abklicken bei der Installation sind in der BRD ungültig, sofern sie nicht alle vor dem Kauf mitgeteilt wurden.
Wäre es also eine deutsche Testversion hätte MS dies auch nach 2 Jahren noch zum laufen bringem müssen, wenn nur 180 Tage dort gestanden hätte.
Heist es aber 180 Tage vom 01.01.2001 an oder 180 Tage bis zum 01.06.2002 oder so, dann hättest Du Pech, weil die Frist abgelaufen wäre.

ABER, Du hast das Teil im Ausland gekauft, daher gilt für den Kaufvertrag dortiges Recht!
Dazu stellt sich noch die bereits aufgeworfene Frage, ob das Ding überhaupt für den freien Handel vorgesehen war! Wenn nicht, dann hast Du wohl in keinem Land irgend welche Ansprüche.

Es kann übrigens auch sein, das alleine die genaue Produktbezeichnung in dem bestimmten Land die rechtlichen Vorschriften einschränkt.

Außerdem ist von Bedeutung, wofür MS von den Kunden das Gelt haben wollte, wenn überhaupt. Wenn dies "nur" für das Handbuch und als Schutzgebür für die CD zu verstehen ist, dann ist das Programm Dir faktisch geschenkt worden und aus Geschenken kannst Du, auch in der BRD, keinen Rechtsanspruch oder ein einklagbares Recht herleiten!

Der Tip, einen Crack aus dem Netz zu ziehen ist übrigens die Aufforderung zu einer strafbaren Handlung (ist übrigens unter Strafe gestellt) und natürlich nicht von deutschem Recht gedeckt, zumal das hier sowieso nicht greift, es sei denn, Du begehst jetzt einen Rechtsbruch.

Der Tip mit dem Zurücksetzen aller Systemzeiten dürfte vermutlich funktionieren, zumindest bis zur ersten Internetverbindung, denn dann stellt der Systemzeitabgleich von XP den Fehler fest, außerdem natürlich bei jedem Update...

Schätze, hier kommt der Satz mit dem X zum zugen, ...das war wohl nix!

Aber verkaufen die nicht alles bei eBay?
Altes für 100,-Euro anbieten: einmalige Sonderedition mit 180 Tage Trail in 2001
und dann für 50,- Euro eine neue Version dort kaufen...
Wenn die dort schon 200,-Euro für leer Kisten zahlen oder für Netzteile gebraucht mehr als sie beim Händler neu kosten, dann solltest Du es mal versuchen.
(PS: ich habe keinen eBay Account!)

@Scanisius Olaf19
Produktbild Hardy©