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Klage von Innovatek

Vegetto / 3 Antworten / Flachansicht Nickles



Klick mich


Hat einer was drüber gehört?
Ist ja ne Schweinerei ......


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AHB FOREVER!!!! *LOL*
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Olaf19 Grossadministrator „Im Prinzip schon. Aber der User hat seinen Test ja auch nicht korrekt...“
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Hallo Großadministrator.

Mich würde einmal generell interessieren, bis wohin jemand in einem solchen Fall das Recht auf freie Meinungsäußerung für sich geltend machen kann und ab wann eine betroffene Firma Einspruch wegen Rufschädigung einlegen kann.

Wenn zum Beispiel jemand seine AMD-CPU "erfolgreich" zum Abfackeln bringt, weil er den Lüfter unsachgemäß montiert hat, oder wenn jemand Windows installiert und anschließend unter DOS lebenswichtige System-Dateien löscht und sich danach wundert, dass es zu Instabilitäten kommt - könnte dieser jemand sich dann in einem Forum wie hier ungehemmt über die vermeintlich mangelhafte Qualität dieser Produkte auslassen? Wäre das noch durch die Meinungsfreiheit abgedeckt?

Oder besteht der Unterschied zur Veröffentlichung eines Testberichts darin, dass ein Test nach außen hin den Eindruck erweckt, objektive Fakten statt subjektiver Meinungen zu vermitteln und deswegen - etwa im Gegensatz zu einem Forumsposting - fachlich einwandfrei sein muss?

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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