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Im Prinzip schon. Aber der User hat seinen Test ja auch nicht korrekt durchgeführt, so schreibt es zumindest www.3dcenter.de:
... Innovatek bringt als Grund für die Abmahnung und Klage-Androhung ein vermeintliches Haar in der Suppe vor: Und zwar wurde dem Testsystem für eine kurze Zeit von nur 2 Tagen (von 30 insgesamten) und nur zu insgesamt 5 Prozent der gesamten Kühlflüssigkeit bedingt durch den - unplanmäßigen - Verlust von Kühlflüssigkeit ein weiteres Korrosionsschutzmittel zugefügt: Gylsantin bzw. G48 von BASF. Jenes Mittel ist eigentlich für Autos gedacht, wird aber auch sehr oft bei Wasserkühlungen als Korrosionsschutzmittel verwendet, ist somit also definitiv nicht artfremd und in der chemischen Zusammensetzung vermutlich sogar sehr ähnlich zu Innova-Protect ...
Ich denke, Innovatek hat überreagiert, andererseits, wenn der Tester tatsächlich Chemiker ist, sollte er wissen, das man mit solch schlampig erworbenen Daten nicht an die Öffentlichkeit geht.
Hallo Großadministrator.
Mich würde einmal generell interessieren, bis wohin jemand in einem solchen Fall das Recht auf freie Meinungsäußerung für sich geltend machen kann und ab wann eine betroffene Firma Einspruch wegen Rufschädigung einlegen kann.
Wenn zum Beispiel jemand seine AMD-CPU "erfolgreich" zum Abfackeln bringt, weil er den Lüfter unsachgemäß montiert hat, oder wenn jemand Windows installiert und anschließend unter DOS lebenswichtige System-Dateien löscht und sich danach wundert, dass es zu Instabilitäten kommt - könnte dieser jemand sich dann in einem Forum wie hier ungehemmt über die vermeintlich mangelhafte Qualität dieser Produkte auslassen? Wäre das noch durch die Meinungsfreiheit abgedeckt?
Oder besteht der Unterschied zur Veröffentlichung eines Testberichts darin, dass ein Test nach außen hin den Eindruck erweckt, objektive Fakten statt subjektiver Meinungen zu vermitteln und deswegen - etwa im Gegensatz zu einem Forumsposting - fachlich einwandfrei sein muss?
CU
Olaf
Gute Frage. Das ist mit Sicherheit eine gewaltige Grauzone. Allerdings ist die freie Meinungsäußerung das Eine, das Andere ist das öffentliche heruntersetzen einer Firma oder eines Produktes.
Und selbst wenn deine Außerungen stimmen, kannst du erst mal eine Unterlassungsklage erwirken (siehe den Streit der PC-Welt mit der c't über den Plus-PC), und dabei ist es absolut egal, ob der andere Beweise hat oder nicht.
Das dumme für uns Außenstehende ist, das wir weder im aktuellen Fall noch bei dem PC-Welt/c't-Streit wirklich wissen, wer denn nun Recht hat. Und genauso würde es einem Gericht ergehen, jede Seite hat Argumente, Gutachter und Testberichte.
Der aktuelle Fall zeigt aber, das man mit irgendwelchen Behauptungen, die man an die Öffentlichkeit bringt, sehr vorsichtig sein sollte.