Wenn der RA der Meinung ist, dass er seine Arbeit sehr wohl erledigt hat, dann kommst Du nicht drum herum vor Gericht zu gehen.
Wenn Du Dir ein EDV-Unternehmen ins Haus holst, dass Sie dir den kaputten Server wiederherstellen soll und die bekommen es nicht hin, dann musst Du trotzdem zahlen.
Wenn Du zum Arzt gehst, dass er Dich von einer Erkrankung heilen soll und der bekommt das nicht hin, musst Du trotzdem zahlen.
Du machst ja einen Vertrag über die Arbeitszeit/leistung und nicht über das Ergebnis.
Wenn Du allerdings nachweisen kannst, dass er groben Unfung gemacht hat (der RA hat keine Ahnung was das BGB ist, der Admin hat mit "format c:" versucht die Daten wiederherzustellen, der Arzt hat nur einen Voodoo-Tanz aufgeführt, um Dich zu heilen, dann hast Du bei einer Klage natülich gute Aussichten auf Erfolg.)
HADU