Hi,
muß man einen RA bezahlen , wenn man der Meinung ist , er hat seine Arbeit nicht gemacht ?? ( ohne das etzt so genau objektiv einschätzen zu können )
... wenn ich davon ausgehe ,wenn ich meinen Job nicht erwartungsvoll erledige ,gibts ja dann auch keine Kohle !!
oops
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Wenn der RA der Meinung ist, dass er seine Arbeit sehr wohl erledigt hat, dann kommst Du nicht drum herum vor Gericht zu gehen.
Wenn Du Dir ein EDV-Unternehmen ins Haus holst, dass Sie dir den kaputten Server wiederherstellen soll und die bekommen es nicht hin, dann musst Du trotzdem zahlen.
Wenn Du zum Arzt gehst, dass er Dich von einer Erkrankung heilen soll und der bekommt das nicht hin, musst Du trotzdem zahlen.
Du machst ja einen Vertrag über die Arbeitszeit/leistung und nicht über das Ergebnis.
Wenn Du allerdings nachweisen kannst, dass er groben Unfung gemacht hat (der RA hat keine Ahnung was das BGB ist, der Admin hat mit "format c:" versucht die Daten wiederherzustellen, der Arzt hat nur einen Voodoo-Tanz aufgeführt, um Dich zu heilen, dann hast Du bei einer Klage natülich gute Aussichten auf Erfolg.)
HADU
>>der Arzt hat nur einen Voodoo-Tanz aufgeführt
Keine Diskriminierung der Ethno-Medizin (-:
(ist übrigens wirklich, jedenfalls für mich, hochinteressant).
Gruß
A4.
o.k.
Nur bei einem entzündeten Blinddarm (Wurmfortsatz) wäre mir ein herkömmlicher Chirurg doch lieber ...
Ja, Du mußt zahlen.
"Dienstleistungsverträge sind Verträge ohne Erfolgsgarantie" (irgendwie so stand es im meinem Wirtschaftsbuch).
Bei Wartungsverträgen hast Du den Erfolg vertraglich abgesichert, bei Dienstleistungsaufträgen nicht.
...wenn du die wurst gegessen hast - mußt du sie auch bezahlen, egal ob sie geschmeckt hat. das stellt den hersteller der wurst jedoch nicht von jeder gewährleistung frei. das gilt analog auch bei einem vertragsverhältnis zwischen dir und deinem anwalt.
;-)
Es gibt gesetzliche Vorschriften (Rechtsanwalts-Gebührenordnung, Kostenordnung), in denen (ähnlich wie für die Ärzte in der GOÄ) festgelegt ist, wieviel ein Anwalt für welche Leistung liquidieren darf. Will er mehr haben, muss eine entsprechende Zusatz - Honorarvereinbarung zwischen Euch bestehen.
Wenn er Dich beraten hat, dann darf er auch dann dafür kassieren, wenn er Dich falsch beraten hat. Und wenn er ein Schreiben für Dich aufgesetzt hat, musst Du ihn auch dann dafür bezahlen, wenn er nur einen Satz geschrieben hat, der obendrein noch Mist ist.
Um hier mal Klarheit zu schaffen: Du hast mit dem Rechtsanwalt einen Dienstvertrag abgeschlossen. Bei einem Werksvertrag (z.B. bei Bestellungen im Gastronomiebereich) ist das erwartete Ergebnis, der Erfolg, ausschlaggebend, beim Dienstsvertrag nicht. Wenn man dem Rechtsanwalt allerdings Nachlässigkeit (versäumte Fristen u.ä), die das Ergebnis beeinflusst hat, nachweisen kann, dann brauchst du natürlich nicht zahlen oder nur anteilig.
13.fiasko
Da kam heute auf 3Sat eine Sendung über das Thema, stimmt also alles was fiasko geschrieben hat mit Dienstvertrag und Werksvertrag. Dem RA kann es übrigens wurscht sein ob er einen Prozess verliert oder gewinnt, er hat IMMER seine Kohle !
endweder Dienstvertrag oder Werksvertrag, beides geht nicht "BGB" & "HGB"
Tja, RA sind Gauner, meiner hat für´n Erbschaftsfall 4.000,-Okken bekommen, obwohl er nur MIST gemacht hat. Meine Briefe hat er teilweise wortwörtlich abgeschrieben, seine eigenen waren inhaltlich absolut falsch, die Rechtslage hat er nicht verstanden und zum Schluß habe ich wegen dem Idioten einen 5-6 stelligen Betrag weniger bekommen. Zwar ist Erbvertrag, Testament und Ehevertrag ein schwieriges Thema, aber wenn man nichts davon versteht, sollte man das doch sagen. Trotzdem hatte er ein Anrecht auf das Geld. (sie 13.fiasko)
In einem ähnlichen (mir bekannten) Fall wurde die Beratung (anderer RA) noch während des Erstgespräches abgebrochen, der Anwalt schickte seine Rechnung und die RS-Vers. bezahlte anstandslos.
Ohne Deinen Fall zu kennen, 99% sprechen für zahlen, leider!
Neulich war doch etwas im TV, bei WISO oder so. Eine Frau hatte gleich 3 von den Trotteln nacheinander am Hals, alle nur jenseitsmässigen Bockmist gebaut und der Schaden dann auch im 5stelligen Bereich. Bei mir ging es auch einmal um eine Frist zur Absendung eines Widerspruches, 3 mal hab ich den Trottel gefragt, ob man das denn wirklich nicht einsenden muss...
Hätte ich den nicht sofort zum Teufel gejagt und alles dann selber gemacht, wäre mein schöner Garten nun weg!
... mußt Du jetzt immer mähen.
daß es eine Anwaltskammer gibt.