Ich habe vor ca. 3 Monaten 256 MB ram pc 266 von einem PC-geschäft gekauft. Der Ersteinbau war allerdings erst letzt Woche dabei ist der RAM an einer Stelle ( unten an dem Teil der in den Slot kommt) angebrannt.
Der RAM war ordnungsgemäß eingebaut, und ist vor dem 1. Start auf richtigen Einbau hin kontrolliert worden!
Ich also zurück zu dem Laden.........und was passiert?
Nichts ich soll mich an die Herstllerfirma wenden.
Das Mainbord hat bei dem Druchbrennen logischerweise auch nen Schaden
bekommen.
Was kann oder soll ich jetzt tuen, und wie kann ich den Verkäufer des
Produktes dazu "zwingen" die Angelegenheiten mit dem Produzenten zu regeln?
mfg
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Nun, soweit ich weiß besteht in den ersten 6 Monaten (im ersten Jahr) umgekehrte Beweispflicht, d.h. - wie du bereits sagtest - der Fehler schon vor dem Kauf bestand. Danach ist der Kunde beweispflichtig!
Ich weiß, es ist kleinlich, aber bei einem solchen Thema muss das sein.
Tipp an Hooti: Konfrontiere den Händler mit der gesetzlichen Pflicht zu zwei Jahren Gewährleistung, in der er für Ersatz, Reparatur oder Wandlung zuständig ist!