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München als erste deutsche Großstadt unter linux!

polytaen / 41 Antworten / Flachansicht Nickles

München wird als erste deutsche Großstadt trotz des last-minute Preisnachlass\' von Microsoft den Feldversuch wagen und die städtische Verwaltung auf Linux umstellen. Allerdings wurde der Preis des Linux-Packetes auf 30,2 Mio Euro nochmals um 5 Mio Euro gesenkt. Dieses Angebot ging auf einem etwas unüblichen Weg in der Stadt ein, nämlich direkt an die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Christine Strobl, die sich für die Stadträte ihrer Partei um den Software- Ankauf kümmert.

Als Begründung für die Migration liess München folgendes verlauten:
"...dass die Open Source Software der Stadt nicht an einen Hersteller binde und darum eine „langfristige Weichenstellung“ sei: „Wir wollen grundsätzlich möglichst unabhängig von den Herstellern sein.“"

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/artikel/17/12005/

Wünschen wir den Münchern viel erfolg dabei.
Bis denne
poly

[x-posing auf dem KFNB-Brett]

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@poly Olaf19
*glas auch hinhalt* the_mic
*glas auch hinhalt* Plazebo
SlyTux Gurus „Hallo, mal ein Zitat: Pikante Tatsachen wurden der Bevölkerung verschwiegen!!!...“
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wer sich mit nicht nachprüfbaren Lorbeeren "schmückt",(Eliteuni, 1.2 Note, aber auch Informatiker.......usw.) ist per se verdächtig, schwachen und wackligen Argumenten etwas mehr Schein zu geben, also zu blenden.

Der Gründer einer Initiative "Sachlichkeit und Toleranz" - lol - verstößt als erster gegen seine Regeln, den sachlich und mit Quellenangaben ist da nix!
Dazu noch eine alberne, kindische Verschwörungstheorie und das gerade gegen M$...........

Wenn jemand gegen Gesetzte verstoßen hat, dann wohl M$ und zwar möglicherweise gegen

§ 298. Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen.
(1) Wer bei einer Ausschreibung über Waren oder gewerbliche Leistungen ein Angebot abgibt, das auf einer rechtswidrigen Absprache beruht, die darauf abzielt, den Veranstalter zur Annahme eines bestimmten Angebots zu veranlassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Ausschreibung im Sinne des Absatzes 1 steht die freihändige Vergabe eines Auftrages nach vorausgegangenem Teilnahmewettbewerb gleich.
(3) Nach Absatz 1, auch in Verbindung mit Absatz 2, wird nicht bestraft, wer freiwillig verhindert, daß der Veranstalter das Angebot annimmt oder dieser seine Leistung erbringt. Wird ohne Zutun des Täters das Angebot nicht angenommen oder die Leistung des Veranstalters nicht erbracht, so wird er straflos, wenn er sich freiwillig und ernsthaft bemüht, die Annahme des Angebots oder das Erbringen der Leistung zu verhindern.

§ 299. Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr. (1) Wer als Angestellter oder Beauftragter eines geschäftlichen Betriebes im geschäftlichen Verkehr einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, daß er einen anderen bei dem Bezug von Waren oder gewerblichen Leistungen im Wettbewerb in unlauterer Weise bevorzuge, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs einem Angestellten oder Beauftragten eines geschäftlichen Betriebes einen Vorteil für diesen oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, daß er ihn oder einen anderen bei dem Bezug von Waren oder gewerblichen Leistungen in unlauterer Weise bevorzuge.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Handlungen im ausländischen Wettbewerb.

§ 300. Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr. In besonders schweren Fällen wird eine Tat nach § 299 mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn die Tat sich auf einen Vorteil großen Ausmaßes bezieht oder der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat.

Daß du Gurus dieses Pamphlet eines selbsternannten Denkers für zitierenswert hälst, spricht nicht gerade für dich.

Sly

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