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ebay betrug ? auktionshaus macht nichts dagegen , im gegenteil .

mahess1 / 15 Antworten / Flachansicht Nickles

Bin selbst vereppelt worden , das heisst ich habe nicht das erhalten was ich ersteigert habe , sondern minderwertige , defekte ware. Ich habe deshalb dem Verkäufer eine 14 Tägige Frist gesetz.

inzwischen wurde auf den gleichen Artikel , vom gleichen Verkäufer auch noch mehrere betrogen ?

alles nachzulesen hier :

http://www.mahess.homelinux.com/forum/

aus rechtl. Gründen wurden emailadresse und Name abgekürzt bzw . unkenntlich gemacht. Aber auf Anfrage gern per Mail.


Laut Anfrage an Ebay , kommen nur geänderte Standardsmails zurück. Ist Ebay alles egal , oder wollen die lieber ihr Powerseller behalten und den Bieter nicht schuetzen ??

Olaf19 mahess1 „ebay betrug ? auktionshaus macht nichts dagegen , im gegenteil .“
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Hallo Mahess1.

Deine Verärgerung kann ich gut verstehen, aber ehrlich gesagt: Ich kann auch ebay verstehen. Dazu folgende Überlegung: Stell Dir einmal vor, ein Verkäufer hätte, statt über ebay zu gehen, ein Inserat in einer Zeitschrift geschaltet und Dich beim Kauf kräftig übers Ohr gehauen. Dann kannst Du meines Wissens nach deswegen auch nicht dem Verlag aufs Dach steigen; der wird sich ganz vornehm aus der Sache heraushalten und sagen, "Klärt das untereinander".

Mag sein, daß der Vergleich ein wenig hinkt - bin eben kein Jurist. Aber es stellt sich wirklich die Frage, in welchem Umfang ebay hier eine Mitverantwortung trägt.

Ein anderer Vergleich: Es haben sich auch schon Leute bei der Post beschwert, weil diese persönlich adressierte Werbebriefe der NPD zugestellt hat. Dazu ist sie im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen aber verpflichtet; wenn die NPD gegen dieses Bestimmungen nicht verstoßen hat, müssen die Briefe zugestellt werden. Ehrlich gesagt: Das finde ich sogar gut so - auch wenn es in diesem Fall unerfreulich für den Empfänger ist. Viel problematischer wäre es, wenn die Post hier die Funktion einer Art "Zensurbehörde" mit übernehmen müsste.

Okay, das führt jetzt ein Stück weit vom Thema weg. Festzuhalten bleibt aber: Eine über ebay abgewickelte Versteigerung ist immer noch ein Geschäft zwischen zwei ebay-Kunden, nicht aber ein Geschäft zwischen dem Käufer und ebay. Sätze wie "Das und das habe ich 'bei ebay' gekauft" kann man umgangssprachlich noch so durchgehen lassen - wortwörtlich genommen sind sie aber falsch.

CU
Olaf