hallo
ich habe letztens mein gästebuch geöffnet und habe dort beleidigungen vorgefunden.
vielleicht kann mir einer helfen diese beleidigungen zu vermeidem
Homepage selbermachen 7.846 Themen, 35.563 Beiträge
regelmäßig reinschauen und löschen was dich stört. im übrigen sollte man dies eh beherzigen, denn was länger als 1 woche in einem gästebuch steht gilt nach gängiger rechtssprechung so, als hättest du es als eigene meinung anerkannt. wenn also jemand in deinem gästebuch volksverhetztende parolen ablässt und du lässt es 2-3 wochen drin stehen, dann kannst du dafür belangt werden, vor allem falls der urheber nicht greifbar ist. wenn du natürlich nachweisen kannst, daß du in der zeit im urlaub im dschungel warst kann es sein, daß ein richter da einsichtig ist.