hallo
ich habe letztens mein gästebuch geöffnet und habe dort beleidigungen vorgefunden.
vielleicht kann mir einer helfen diese beleidigungen zu vermeidem
Homepage selbermachen 7.852 Themen, 35.619 Beiträge
Einfach löschen. Vermeiden geht höchstens mit Filtern, die aber jeder Halbidiot umgehen kann.
Da wird wohl nur das Abschalten bleiben oder Löschen.
Nö!
Also, das war etwas kurz!
Es hängt schon von vielen Dingen ab, was man evtl machen kann. Entscheidend ist, was Du für ein Gästebuch hast.
Es gibt ganz simple, bei denen kann der Admin noch nicht einmal auf normalen Wege einen Beitrag löschen. Andere lassen viele Einstellungen zu, so z.B. das Sperren bestimmter Wörter. Dazu ist aber eine Wortbezogene Beleidigung (Schwanzlutscher, Judenschwein, Steuerhinterzieher etc. ) notwendig, die sich immer wiederholt. Dann kann man diese Wörter ausblenden, inzwischen sicherlich auch schon die ganzen Beiträge. Sind es längere Texte, die Dich beleidigen, dann geht das nicht mehr automatisch. Bei einigen Gästebüchern kann man die Beiträge erst zur Veröffentlichung freigeben, nachdem der Admin sie gescheckt hat. Das heißt tägliche Kontrolle!
Natürlich kann man auch bestimmte IPs sperren, aber wegen der rotierenden IPs ist das i.d.R. witzlos, Du könntest dann nur alles von hotmail.com oder web.de sperren, also alle deren User!
Es ist wie bei Nickles, natürlich kann jeder Michael Nickles hier nach herzenslust beleidigen und verunglimpfen, fragt sich nur, wie lange es stehen bleibt!
Dafür sind die Moderatoren, bzw. hier VIPs genannten Mädels da! Bei Dir bist Du das!
Sollte Dein Gästebuch kein löschen von Beiträgen zulassen, dann schließe es sofort und nehme ein neues!
Das ist eigentlich kein Problem, sofern du Zugriff auf das Gb hast, das heisst, es nicht bei einem Provider (Freeware z.b.) gelagert hast.
regelmäßig reinschauen und löschen was dich stört. im übrigen sollte man dies eh beherzigen, denn was länger als 1 woche in einem gästebuch steht gilt nach gängiger rechtssprechung so, als hättest du es als eigene meinung anerkannt. wenn also jemand in deinem gästebuch volksverhetztende parolen ablässt und du lässt es 2-3 wochen drin stehen, dann kannst du dafür belangt werden, vor allem falls der urheber nicht greifbar ist. wenn du natürlich nachweisen kannst, daß du in der zeit im urlaub im dschungel warst kann es sein, daß ein richter da einsichtig ist.
An Xafford:
cool, Dein Eintrag;
diese Regel kannte ich noch gar nicht.
Tja, man lernt wohl nie aus.
Danke für die wertvolle Info.
Grüsse, bye.