Hallo, wenn der Fernseher von 2001 ist, is doch sowieso keine Garantie mehr drauf (es sei denn, der Hersteller hat ausdrücklich was anderes festgelegt). Und durch die 2 bisherigen Reparaturen wird die Garantie nicht automatisch aufgestockt. Lediglich, die Teile, die ersetzt wurden haben dann wieder Garantie (bei Ersatzteilen meist aber nur ein halbes Jahr. Seit 2002 hast du ja zwei Jahre Garantie. Innerhalb dieser Zeit muß man dem Händler 3 mal die Chance zur Nachbesserung geben. Gehts dann immer noch nicht, hat der Käufer das Recht auf Wandlung (Umtausch), Minderung (geringerer Preis) oder Schadenersatz (da bin ich jetzt nicht sicher). Das mit dem "Geld zurück" ist sicher ein heiß diskutiertes Thema, und ich bin mir nicht sicher, ob es dafür tatsächlich ein Hieb- und Stichfestes Urteil gibt (hier sind mal die Juristen unter euch Mitlesern hier gefragt). Die zwei Jahre sind ja Herstellergarantie, d.h. im Falle eines Defektes müßte der Kunde sich an den Hersteller wenden, der üblicherweise auch korrekt umtauscht, aber eben kein Geld rausrückt. Was macht aber der Kunde: er trägts zum Händler und will sein Geld wieder. Versetz dich mal in den Händler: da steht jetzt vielleicht ein fast zwei Jahre alter total verpeekter Fernseher, und der Händler soll den Kaufpreis erstatten??? Das kann doch wohl nicht wahr sein.
Du merkst schon, ich arbeite bei einem Händler (kein Radio/Fernseh, sondern Computer) und ich hör ja schon auf, denn das hilft dir nicht weiter.
Also Juristen, meldet euch mal zu Wort...
Gruß Schnaffke