Hallo, das entdeckte ich gerade bei eBay
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Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Da stimme ich selbstverfreilich zu! Wer wirklich, nichts anderes vorhat, als einen Leerkarton zu verhökern, darf natürlich nicht mehgr schreiben als "verkaufe Leerkarton eines LMAA 08/15-4711 gegen Höchstgebot". Dann is alles klar. Wer zuerst die technischen Finessen eines Produktes ausbreitet, der zwar mal in dem Karton war, aber eben nur "war", muß sich deutliche Vorwürfe gefallen lassen.
Oder auch nicht: die moderne Pest, die Werbung, macht ja auch nichts anderes. Da sagt ja auch keiner lediglich "Leute, wir bieten diese Zahncreme zum Kauf an!", sondern die erzählen den Doofen da draußen eins vom Schwein. Und das Super-Duper-Hyper-Produkt, daß die Werbekacker aus der armen unschuldigen Zahncreme machen, ist dann natürlich nicht in der Tube. Nur arme, unschuldige, Allerwelts-08/15-Zahncreme.