Wir mach uns hier ja manchmal fast ein vor Vorsicht wenn wir rummotzen, damit man uns juristisch nicht an den Karren fahren kann. Da kommt man ganz schön ins Grübeln, wenn man so eine Webseite findet:
http://www.muslimmarkt.de/
Erst mal finde ich kein Impressum (obwohl es verbirgt sich unter Kontakt, man muss weiterklicken) und dann ist da auch noch ein fetter Boykottaufruf. Drohen diesen "netten Leuten" nicht erhebliche Schadenersatzforderungen?
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Ich wüßte wenig zu beanstanden - es sei denn Du hast was gegen Muslime.
- Boykottaufrufe sind dann unzlässig, wenn sie jemanden KONKRET betreffen, also 'kauft nicht bei Spielwaren-Müller'.
Allgemeine, sog. Boykottaufrufe ('kauft keine deutsche Butter') sind zulässig. Sie stellen eine Meinungsäußerung dar, andere sollten keine deutsche Butter kaufen, weil sie von unglücklichen Kühen stammt oder warum auch immer. Es gibt kein Popularklagerecht, d.h. es können nur Betroffene klagen. Da ich nicht DIREKT angesprochen bin, kann ich auch nicht klagen.
Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die Angewohnheit mancher Italiener, Singvögel zu schießen und zu verspeisen, und die 'Boykott'Aktion deutscher Tierschützer "Kein Urlaubsort wo Vogelmord."
Im übrigen sei daran erinnert (sog. 'Röhrenambargo'), daß die USA vor nicht allzu langer Zeit den deutschen Stahlmarkt boykottiert haben. Oder an gewisse Boykotte dieser größenwahnsinnigen Weltmacht im nahen Osten.
Daß jemand eine Site mit breitem Angebot für seine Landsleute anbietet, finde ich prima, daß das Impresum irgendwo verseckt ist - je nun, auf Millionen Seiten fehlt es ganz. Das ist zwar KEINE Rechtfertigung, aber es gibt wahrlich schlimmeres.
sapere aude.
A4.
