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Übertragbarkeit von Software-Lizenzen

Olaf19 / 8 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen.

Ende letzten Jahres habe ich mir eine Musik-Software gekauft ("Spectrasonics Atmosphere", Software-Synthesizer). In den Lizenz-Bedingungen steht, daß es dem Lizenznehmer verboten ist, dieses Programm weiter zu verkaufen.

Jetzt sehe ich bei ebay ein weiteres Produkt dieses Hersteller, den "Stylus". Es liegt nahe, daß für dieses Programm die gleichen Lizenzbedingungen gelten; der Verkäufer schreibt allerdings nichts darüber.

Die Auktion läuft in wenigen Stunden ab und der Preis liegt inzwischen eh schon beim halben Ladenpreis, deswegen werde ich jetzt nicht mehr mit dem Verkäufer in Verbindung treten. Die Frage ist auch, ob er mir überhaupt reinen Wein einschenken würde...

Generelle Frage: Sind derartige Lizenzbestimmungen eigentlich rechtens? Es kann ja durch aus passieren, daß ich eines Tages dieses Programm nicht mehr nutzen möchte - es ist eigentlich nicht einzusehen, daß ich dann darauf sitzenbleiben muß.

Was meint Ihr dazu?

CU
Olaf

Kolti Olaf19 „Übertragbarkeit von Software-Lizenzen“
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http://www.jura.uni-sb.de/Entscheidungen/Bundesgerichte/BGH/zivil/bgh49-00.html

Du darfst Original-Software verkaufen, wenn Du nicht explizit mit Deinem Vorverkäufer einen Vertrag geschlossen hast, der dieses ausschließt. Lizenzbestimmungen des Softwareherstellers in dieser Richtung sind ungültig, das BGH hat da Microsoft eine empfindliche Ohrfeige verpaßt. Du mußt natürlich alle Installationen der Software löschen, Sicherheitskopien vernichten oder an den Käufer mit übergeben, ansonsten gibt es da keinen Hinderungsgrund.

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