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Übertragbarkeit von Software-Lizenzen

Olaf19 / 8 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo zusammen.

Ende letzten Jahres habe ich mir eine Musik-Software gekauft ("Spectrasonics Atmosphere", Software-Synthesizer). In den Lizenz-Bedingungen steht, daß es dem Lizenznehmer verboten ist, dieses Programm weiter zu verkaufen.

Jetzt sehe ich bei ebay ein weiteres Produkt dieses Hersteller, den "Stylus". Es liegt nahe, daß für dieses Programm die gleichen Lizenzbedingungen gelten; der Verkäufer schreibt allerdings nichts darüber.

Die Auktion läuft in wenigen Stunden ab und der Preis liegt inzwischen eh schon beim halben Ladenpreis, deswegen werde ich jetzt nicht mehr mit dem Verkäufer in Verbindung treten. Die Frage ist auch, ob er mir überhaupt reinen Wein einschenken würde...

Generelle Frage: Sind derartige Lizenzbestimmungen eigentlich rechtens? Es kann ja durch aus passieren, daß ich eines Tages dieses Programm nicht mehr nutzen möchte - es ist eigentlich nicht einzusehen, daß ich dann darauf sitzenbleiben muß.

Was meint Ihr dazu?

CU
Olaf

Kolti Olaf19 „Übertragbarkeit von Software-Lizenzen“
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Hallo, Olaf.
Diese Lizenzbestimmung ist nicht rechtens.
Microsoft hat ebenfalls diese Lizenzbestimmungen und vom BGH einen gewaltigen Tritt in den Arsch bekommen.

Kolti Olaf19 „Übertragbarkeit von Software-Lizenzen“
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http://www.jura.uni-sb.de/Entscheidungen/Bundesgerichte/BGH/zivil/bgh49-00.html

Du darfst Original-Software verkaufen, wenn Du nicht explizit mit Deinem Vorverkäufer einen Vertrag geschlossen hast, der dieses ausschließt. Lizenzbestimmungen des Softwareherstellers in dieser Richtung sind ungültig, das BGH hat da Microsoft eine empfindliche Ohrfeige verpaßt. Du mußt natürlich alle Installationen der Software löschen, Sicherheitskopien vernichten oder an den Käufer mit übergeben, ansonsten gibt es da keinen Hinderungsgrund.

Olaf19 Kolti „Ich reiche das Urteil nach.“
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Hallo Kolti.

Das Problem ist nur: Die Software muß - vergleichbar mit Windows XP - übers Internet freigeschaltet werden. Die Firma sitzt in den USA und damit am längeren Hebel. Wenn die sich weigern, die Freischaltung vorzunehmen, nützt mir das deutsche Recht zunächst mal herzlich wenig. Weiß nicht, ob die sich so verhalten würden - ein gewisses Risiko bleibt.

CU
Olaf

Kolti Olaf19 „Ich reiche das Urteil nach.“
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Das macht doch meistens ein Roboter.

Olaf19 Kolti „Freischaltung“
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Klar, aber der könnte automatisch feststellen, daß diese Seriennummer schon von jemand anders freigeschaltet wurde.
Übrigens ist die Auktion gerade verstrichen: 141 € wurden geboten, Neupreis im Laden 249 € UVP.
Kann mich beruhigt zurücklehnen - so viel hätte ich aus verschiedenen Gründen eh nicht geboten.

Es war übrigens eine Privatauktion, und der Verkäufer hatte Null Geschäfte auf dem Buckel.
...und er plündert Deutschland :-)))))))))

CU
Olaf

Kolti Olaf19 „Freischaltung“
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und Nuller.
Vielleicht auch noch ne Sonnenbrille? (siehe unten)

Gefährlich.

Olaf19 Kolti „Privatauktion“
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> Vielleicht auch noch ne Sonnenbrille?

Aber klaro! Oder was glaubst Du, was ich sonst gemeint habe mit: "Er plündert Deutschland"! *looooooool*

CU
Olaf

GarfTermy Olaf19 „Übertragbarkeit von Software-Lizenzen“
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...in deutschland??? der weiterverauf darf nicht eingeschränkt werden.

...das allerdings im einzelfall bei ausländischen firmen durchzusetzen - sicher sehr problematisch.

;-)