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Solange Vorrat reicht - was heißt das eigentlich genau?

Olaf19 / 8 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen.

Gestern morgen habe ich vergeblich versucht, im Penny-Markt einen Fujitsu-Siemens-15"-TFT zu ergattern - nichts zu machen, ausverkauft. Eine Viertelstunde vor Ladenöffnung war ich da - das reichte immerhin für Platz 2 der Warteschlange. Dummerweise wollte der Erstplazierte auch den Flachbildschirm kaufen und nicht wie alle anderen das Notebook oder den Desktop-Rechner. Da aber nur ein einziger Flachbildschirm da war, hab ich in des Wortes ganzer Bedeutung in die Röhre geguckt ;-)

Trotzdem sitze ich seit heute abend vor einem 15"-Flachbildschirm - hab' woanders zugeschlagen. Jetzt interessiert mich aber mal etwas Grundsätzliches: Wenn jemand etwas anbietet und dazu schreibt, "so lange der Vorrat reicht", wie groß muß dieser Vorrat mindestens sein? Darf man die bescheidene Menge von einem lumpigen Exemplar schon als "Vorrat" titulieren? Hätten es nicht mehrere Flachbildschirme sein müssen, z.B. mindestens drei oder vier? Wer von Euch kennt sich da ein wenig mit der Rechtslage aus?

CU
Olaf

@Olaf19 Kolti
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Hallo Olaf,

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots heißt doch afaik so viel wie: Wenn ich mit der Ware an der Kasse aufkreuze und Geld biete, bin ich derjenige, der dem Laden ein Angebot macht und nicht umgekehrt. So war es doch?

Ganz genau so. Und dann ist es noch lange nicht gewiss, daß dieses Angebot auch angenommen wird. Wenn dem Ladeninhaber Deine Nase nicht gefällt, kann er es ablehnen, Dir auch nur irgendwas zu verkaufen (sofern keine Monopolstellung des "Ladens" vorliegt...).
Ebenso gilt natürlich auch für Ware, die versehentlich falsch (also v.a. zu billig) ausgezeichnet wurde, daß Du kein Recht hast, die Ware zum ausgezeichneten Preis zu erwerben.

Wenn so etwas häufiger bzw. "im großen Stil" vorkommt, könnte ein Mitbewerber allerdings auf die Idee kommen, daß der Händler mit nichtexistenten Lockangeboten auf Kundenfang geht und entsprechende Schritte unternehmen...

Grüße,
Stefan