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Solange Vorrat reicht - was heißt das eigentlich genau?

Olaf19 / 8 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo zusammen.

Gestern morgen habe ich vergeblich versucht, im Penny-Markt einen Fujitsu-Siemens-15"-TFT zu ergattern - nichts zu machen, ausverkauft. Eine Viertelstunde vor Ladenöffnung war ich da - das reichte immerhin für Platz 2 der Warteschlange. Dummerweise wollte der Erstplazierte auch den Flachbildschirm kaufen und nicht wie alle anderen das Notebook oder den Desktop-Rechner. Da aber nur ein einziger Flachbildschirm da war, hab ich in des Wortes ganzer Bedeutung in die Röhre geguckt ;-)

Trotzdem sitze ich seit heute abend vor einem 15"-Flachbildschirm - hab' woanders zugeschlagen. Jetzt interessiert mich aber mal etwas Grundsätzliches: Wenn jemand etwas anbietet und dazu schreibt, "so lange der Vorrat reicht", wie groß muß dieser Vorrat mindestens sein? Darf man die bescheidene Menge von einem lumpigen Exemplar schon als "Vorrat" titulieren? Hätten es nicht mehrere Flachbildschirme sein müssen, z.B. mindestens drei oder vier? Wer von Euch kennt sich da ein wenig mit der Rechtslage aus?

CU
Olaf

michel9 Olaf19 „Solange Vorrat reicht - was heißt das eigentlich genau?“
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moin Olaf,
ich glaube die Floskel"Solange der Vorrat reicht" ist so eine Art Persilschein der Filialleitung.Wahrscheinlich hatten sie mehr als ein
TFT da,aber die Angestellten wollen ja auch mal was gutes kaufen...
man kann höchstens den Marktleiter zusammenschei*en und vielleicht mal das Wörtchen "Lockangebot" oder "Verbraucherschutz" fallen lassen.
Ob's hilft ist fraglich.Oder diesen Penny-Markt nicht mehr ansteuern(und dieses dem Leiter deutlich Sagen).

verregnete grüße von michel9

out-freyn Olaf19 „Solange Vorrat reicht - was heißt das eigentlich genau?“
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Hi Olaf,

"solange Vorrat reicht" heißt i.d.R., daß der Händler bzw. die Kette einen Restposten eines Artikels aufgekauft hat, der nicht mehr produziert wird. Die Menge dieses Restpostens geht nicht immer in die Tausende, so daß kleinere Filialen häufig wirklich nur ein oder zwei dieser Artikel bekommen.

Leider hast Du keinen Anspruch darauf, einen beworbenen Artikel tatsächlich zu bekommen (da es sich bei einem Werbeprospekt bzw. einer Anzeige ja nicht um ein konkretes Angebot im Sinne des BGB, sondern nur um die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots handelt).

Allerdings könnte man dem Händler einen Verstoß gegen das Wettbewerbsgesetz unterstellen. Dagegen kann aber nur ein Wettbewerber (anderer Händler) bzw. die Verbraucherberatung vorgehen.

"Den Marktleiter zusammenschei*en", wie michel9 Dir rät, wird nichts bringen, da dieser nur das verkaufen kann, was ihm geliefert wurde...

Viele Grüße,
Stefan

Kolti Olaf19 „Solange Vorrat reicht - was heißt das eigentlich genau?“
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Hai, Olaf.
Auf dieses Spiel würde ich mich gar nicbt einlassen.
Ich wollte zu Weihnachten ein Spielzeug von Playmobil kaufen. Ich hatte das gleiche Glück mit der Anzahl wie Du mit dem TFT.
Darauf hin habe ich in der Zentrale des Unternehmens angerufden und den gesagt, daß ich nicht so glücklich darüber bin, wenn es groß in der Werbung angeboten wird und ich nichts bekomme, wenn ich hingehe. Ich nehme es auch nicht hin, wenn es nur zwei Teile gibt.
Drei Tage später durfte ich dann das Spielzeug in dem Geschäft, welches von der Zentrale auf meinen Namen in der Zweigstelle hinterlegt wurde, abholen.


Olaf19 Nachtrag zu: „Solange Vorrat reicht - was heißt das eigentlich genau?“
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Hallo zusammen.

Wie gesagt, es war auf meiner Seite mehr grundsätzliches Interesse - dieser Monitor juckt mich nicht so sehr. Gestern abend habe ich zum gleichen Preis ein TFT bei MediaMarkt erstanden, allerdings von BenQ, nicht Fujitsu-Siemens. Mal sehen, wie der ist.

@michel
Das ist gut möglich, daß die Angestellten so eine Art "Vorkaufsrecht" bekommen. Ob das wettbewerbsrechtlich in Ordnung geht? Nun, wenn es geschickt angegangen wird, dürfte es schwer sein, solche Manipulation zu beweisen.

@Stefan (out-freyn)
Den Marktleiter und seine Leute werde ich hübsch in Ruh lassen; im Zweifelsfall muß man ja unterstellen, daß die wirklich nur das eine Exemplar bekommen haben - egal, ob man das glauben will oder nicht.

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots heißt doch afaik so viel wie: Wenn ich mit der Ware an der Kasse aufkreuze und Geld biete, bin ich derjenige, der dem Laden ein Angebot macht und nicht umgekehrt. So war es doch?

@Kolti
Heute vormittag kam ein Anruf aus einer anderen Penny-Filiale, man könne mir noch einen Monitor besorgen, es sei nur ungewiß, wie lange das dauern könne. Aber da war meine Entscheidung schon gefallen.

CU all
Olaf

out-freyn Olaf19 „Danke für Eure Meinungen“
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Hallo Olaf,

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots heißt doch afaik so viel wie: Wenn ich mit der Ware an der Kasse aufkreuze und Geld biete, bin ich derjenige, der dem Laden ein Angebot macht und nicht umgekehrt. So war es doch?

Ganz genau so. Und dann ist es noch lange nicht gewiss, daß dieses Angebot auch angenommen wird. Wenn dem Ladeninhaber Deine Nase nicht gefällt, kann er es ablehnen, Dir auch nur irgendwas zu verkaufen (sofern keine Monopolstellung des "Ladens" vorliegt...).
Ebenso gilt natürlich auch für Ware, die versehentlich falsch (also v.a. zu billig) ausgezeichnet wurde, daß Du kein Recht hast, die Ware zum ausgezeichneten Preis zu erwerben.

Wenn so etwas häufiger bzw. "im großen Stil" vorkommt, könnte ein Mitbewerber allerdings auf die Idee kommen, daß der Händler mit nichtexistenten Lockangeboten auf Kundenfang geht und entsprechende Schritte unternehmen...

Grüße,
Stefan

Herman Munster Olaf19 „Solange Vorrat reicht - was heißt das eigentlich genau?“
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"Solange Vorrat reicht" heißt zunächst alsolut nichts anderes als "...solange der Vorrat reicht". Diese Formulierung ist nahezu unangreifbar. Normalerweise wird diese Formulierung gewählt, wenn, wie schon geschrieben wurde, die letzten x Stück eines Produktes angeboten werden. Das dann nie wieder oder erst mal nicht wieder produziert werden wird (z.B. Saisonware oder sowas). Oder, es handelt sich um eine kleine Partie einer speziell gefertigten Serie eines Produktes, z.B. ein Auto mit Extras inklusive, die eigentlich nurt auf Mehrkosten gehen. So was in der Art.

Ungreifbar ist der Umfang des "Vorrates". Ein Wettbewerbsverstoß, Lockangebots-Vorwurf etc. kann nur über die vom Händler tatsächlich bestellte Menge erfolgen. Ist das Angebot "verdächtig günstig" (aber noch legal... ;-) ), dann hat der Händler eine dem zu erwartenden Ansturm der Kunden korrespondierende Menge zu beschaffen. Da sich in der Zwischenzeit wohl herumgesprochen hat, daß Supermärkte gar nicht mal eine sooo abwegige und günstige Möglichkeit eines Computer bzw.-Computerzubehörkaufes geworden sind, muß der Händler eben mehr als nur ein Exemplar bestellen. Sonst IST es ein lockender Wettbewerbsverstoß. Und ob und wie viele Geräte an die Mitarbeiter des Hauses gehen, ist das Problem des Händlers. Bestellt er nur wenig Exemplare mehr als er Mitarbeiter hat und eben diese Mitarbeiter schlagen zu, bevor der Laden schon offen hat, dann ist die Sache schon nicht mehr koscher. Wenn er sagen wird, "daß die Mitarbeiter auch was davon wollten, kam ganz überraschend für mich, deswegen gab es nicht genug in den Regalen", mag das stimmen - oder nicht. Außerdem: wenn der Filialleiter 20 Stück bestellt und nur 2 kommen... Oder die Zentrale verteilt die Dinger nach Gutsherrenart (viele dahin, wo keiner sie will und wenige dahin, wo man 10mal so viele losschlagen könnte).

Realistisch sein: ein Lebensmittel-Filialleiter kann wohl ohne Zweifel besser den vorzuhaltenden Vorrat an Apfelsinen und Klopapier abschätzen als den zu erwartenden Ansturm bei Computerkrimskrams.

Kommt auch auf das sonstige Geschäftsgebaren an: kommt es häufiger mal vor, daß z.B. das Preisschild bei 200 Margarinepackungen "zufällig" ganz genau über das abgelaufene Haltbarkeitsdatum zu liegen kommt und die Obstabteilung ein einziger Schimmelhaufen ist u.dgl.m., dann würde ich von einem vorsätzlichen Lockangebot ausgehen.

Wie auch immer: der Kunde müßte es beweisen. Ein "deutliches Wort zur Lage" (der Komiker Adolf Tegtmeier nannte es mal in seiner feinen Art "verschärfte Freundlichkeit") hilft auch weiter. Schlauerweise aber nur in einer Filiale, die man nicht täglich aufsucht...

Olaf19 Herman Munster „ Solange Vorrat reicht heißt zunächst alsolut nichts anderes als ...solange...“
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> Ist das Angebot "verdächtig günstig"..., dann hat der Händler eine dem zu erwartenden Ansturm der Kunden korrespondierende Menge zu beschaffen

Hmmm... das ist natürlich immer eine Ermessenssache. Aber das genau war es, was ich in meinem Ausgangs-Posting gemeint habe mit der Frage: Ab wie viel Stück darf man überhaupt von einem "Vorrat" sprechen, darf ein "Vorrat" aus nur einem einzigen Exemplar bestehen? Nun, wenn es kaum mehr Monitore als Penny-Fililen gegeben haben sollte, sind diese Überlegungen allerdings witzlos. Die Penny-Kette kann sich natürlich keine Monitore aus den Rippen schneiden :-/

Daran scheitert's wahrscheinlich.

CU
Olaf

kannixx Olaf19 „Solange Vorrat reicht - was heißt das eigentlich genau?“
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also wenn ich mich an die berufsschulstunden meiner kaufmännischen ausbildung recht erinnere, müsste schon eine mindestmenge vorhanden sein, aber wie die festgelegt ist .... vielleicht habe ich da auch wieder mal geschlafen, denn meine prüfung habe ich durch pure praxiserfahrung bestanden ;-)

kannixx