"Solange Vorrat reicht" heißt zunächst alsolut nichts anderes als "...solange der Vorrat reicht". Diese Formulierung ist nahezu unangreifbar. Normalerweise wird diese Formulierung gewählt, wenn, wie schon geschrieben wurde, die letzten x Stück eines Produktes angeboten werden. Das dann nie wieder oder erst mal nicht wieder produziert werden wird (z.B. Saisonware oder sowas). Oder, es handelt sich um eine kleine Partie einer speziell gefertigten Serie eines Produktes, z.B. ein Auto mit Extras inklusive, die eigentlich nurt auf Mehrkosten gehen. So was in der Art.
Ungreifbar ist der Umfang des "Vorrates". Ein Wettbewerbsverstoß, Lockangebots-Vorwurf etc. kann nur über die vom Händler tatsächlich bestellte Menge erfolgen. Ist das Angebot "verdächtig günstig" (aber noch legal... ;-) ), dann hat der Händler eine dem zu erwartenden Ansturm der Kunden korrespondierende Menge zu beschaffen. Da sich in der Zwischenzeit wohl herumgesprochen hat, daß Supermärkte gar nicht mal eine sooo abwegige und günstige Möglichkeit eines Computer bzw.-Computerzubehörkaufes geworden sind, muß der Händler eben mehr als nur ein Exemplar bestellen. Sonst IST es ein lockender Wettbewerbsverstoß. Und ob und wie viele Geräte an die Mitarbeiter des Hauses gehen, ist das Problem des Händlers. Bestellt er nur wenig Exemplare mehr als er Mitarbeiter hat und eben diese Mitarbeiter schlagen zu, bevor der Laden schon offen hat, dann ist die Sache schon nicht mehr koscher. Wenn er sagen wird, "daß die Mitarbeiter auch was davon wollten, kam ganz überraschend für mich, deswegen gab es nicht genug in den Regalen", mag das stimmen - oder nicht. Außerdem: wenn der Filialleiter 20 Stück bestellt und nur 2 kommen... Oder die Zentrale verteilt die Dinger nach Gutsherrenart (viele dahin, wo keiner sie will und wenige dahin, wo man 10mal so viele losschlagen könnte).
Realistisch sein: ein Lebensmittel-Filialleiter kann wohl ohne Zweifel besser den vorzuhaltenden Vorrat an Apfelsinen und Klopapier abschätzen als den zu erwartenden Ansturm bei Computerkrimskrams.
Kommt auch auf das sonstige Geschäftsgebaren an: kommt es häufiger mal vor, daß z.B. das Preisschild bei 200 Margarinepackungen "zufällig" ganz genau über das abgelaufene Haltbarkeitsdatum zu liegen kommt und die Obstabteilung ein einziger Schimmelhaufen ist u.dgl.m., dann würde ich von einem vorsätzlichen Lockangebot ausgehen.
Wie auch immer: der Kunde müßte es beweisen. Ein "deutliches Wort zur Lage" (der Komiker Adolf Tegtmeier nannte es mal in seiner feinen Art "verschärfte Freundlichkeit") hilft auch weiter. Schlauerweise aber nur in einer Filiale, die man nicht täglich aufsucht...