Auf Seite 3 des Handbuches kann man entnimmen, daß MEDION das Öffnen des PC´s gänzlich untersagt. Noch nicht einmal der Satz, daß dies von einem Fachmann durchgeführt werden muß ist aufgeführt. An anderer Stelle widerspricht sich MEDION: habe erst kürzlich eine ISDN-TV-Karte zum Selbsteinbau in der Hotline geordert -ohne Probleme! Wie soll ich die nun einbauen, ohne das Gehäuse des PC´s öffnen zu dürfen????? Nein, mal nüchtern: was darf ich denn nu, was nich? Das ich es selbst machen werde, steht nicht in Frage, aber verliere ich damit die Garantie????
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Marauder hat (wie immer) recht.
Kurz gesagt, kannst Du in Deine Bedingungen schreiben, was Du willst, aber es zählt nur das Gesetz und da hat es im letzten Jahr ja eine kundenfreundliche Änderung - Umkehr der Beweislast in den ersten sechs Monaten-gegeben! Übrigens, das lehnen viele trotz Kundenrecht ab!
Aber der Schuß kann auch nach hinten losgehen, wenn die mehrere unzulässige Punkte in den Bedingungen haben, dann kann ein Gericht diese insgesamt für unwirksam erklären, zumindest solange man keine salvatorische Klausel hat!