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Kundenbindung á la MobilCom

Loopi© / 5 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,

ich habe im März letzten Jahres bei MobilCom einen Mobilfunkvertrag abgeschlossen. DM 9,95 Monatlicher Grundpreis.

Handy Nokia 3310 gabs für Null-Mark als Kaufhandy (lt. Vertrag).

Am 22. September erhielt ich einen Brief, in dem wurde mir angekündigt, ich müsse ab 1.Oktober zusätzlich DM 10,00 "Mindestumsatz" zahlen. Ich machte sofort von meinem Kündigungsrecht gebrauch und kündigte schriftlich per Einschreiben/Rückschein den Vertrag, Postmitarbeiter war mein Zeuge, daß ich keinen leeren Briefumschlag abgesendet habe.

Keine Reaktion von MobilCom.

Am 28.Oktober habe ich eine Zweitschrift der Kündigung angesendet, wieder Postmitarbeiter als Zeuge. Diesen Einschreibebrief quitierte MobilCom ebenfalls. Nun kam eine Antwort, man bedaure, daß man mich nicht zufriedenstellen konnte und akzeptiere meine Kündigung mit sofortiger Wirkung. Nach 14 Tagen erhielt ich diesen Brief erneut. Ich dachte, nun sei alles erledigt. Denkste!

Jetzt erhielt ich einen Brief, in dem teilt mir MobilCom folgendes mit: "Leider haben wir innerhalb der gesetzlichen Frist keine schriftliche Vertragskündigung von Ihnen erhalten. Die restliche Vertragslaufzeit wird mit dem jetzigen Tarif dementsprechend beibehalten".

Ich habe 2 Einschreibe-Bestätigungen innerhalb der Frist von 4 Wochen nach Bekanntgabe der Preiserhöhung, 2 Kündigungs-Akzeptierungen von MobilCom und nun behauptet MobilCom, die von ihnen akzeptierten Kündigungsschreiben hätten Sie nicht erhalten.

Ich mache nun nichts mehr und warte auf einen Mahnbescheid, dem wird mein Anwalt widersprechen und dann soll MobilCom zum Amtsgericht gehen. Ich könnte auch in einer Feststellungsklage erreichen, daß das Amtsgericht feststellt, die Vertragskündigung wurde form- und fristgerecht von MobilCom erhalten und akzeptiert, jedoch liegt dann das Prozesskostenrisiko auf meiner Seite.

Finger weg von MogelCom


Gruß, Loopi©
Kolti Loopi© „Kundenbindung á la MobilCom“
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Vor allen Dingen, hebe Deinen Papierkram drei Jahre auf. Die Fristen haben sich am 1.1.2002 um ein Jahr verlängert.