Kaufberatung 2.705 Themen, 14.502 Beiträge

Aldi Notebook vom 27.02.02

Gladiator2001 / 13 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,
was haltet Ihr vom Aldi-Notebook, welches nächste Woche
in den Handel kommt.

Der Prozessor erscheint mir etwas klein, da es der veraltete P3
mit lediglich 1,2 GHz ist.

Mit welchem AMD-Prozessor eines Desktop-PC ist der vergleichbar?

M f G
Gladiator 2001

bei Antwort benachrichtigen
Gladiator2001 Nachtrag zu: „Aldi Notebook vom 27.02.02“
Optionen

ja natürlich kannst Du das.
(O.k. ich mache die EDV bei uns im Konzern nur nebenamtlich - daher vermutlich die vielen Laptopfragen. Ansonsten kümmere ich mich den Rest des Tages um Steuern und Steuerrecht...)

Zur Afa : Der Gesetzgeber schreibt Dir nicht mehr in dem Maß vor, dass der Computer zu mindestens 90 % dienstlich genutzt werden muss, jedoch gibt es tagtäglich noch gewisse Probleme mit übereifrigen Finanzbeamten (ja sowas gibt es wirklich). Die werden immer dann munter, wenn Du entsprechende Belege einreicht, wo besonders auf die Multimedia-Ausstattung des PCs hingewiesen wird. Aus diesem Grund bitte Deinen Händler für verschiedene Komponenten eine getrennte Rechnung zu erstellen. Bei einem Selbstbau ist das kein Problem. Bitte einfach für jedes Teil um eine seperate Rechnung - dann hast Du später weniger Probleme damit.

Irgendwie solltest Du natürlich schon glaubhaft machen können, dass der Computer immer noch vorwiegend dienstlich genutzt wird - das kann in irgendeiner Form erfolgen. Wenn Du z.B. noch was nebenbei machst, z.B. in der EDV oder in der Finanzwelt (von der Konzernleitung genehmigen lassen !!!), ist so ein Nachweis kein Problem. Ansonsten genügt es auch, wenn Du z.B. im kaufmännischen Bereich oder im technischem Bereich im Büro tätig bist (z.B. Dipl.Ing.) und Du ab und zu verschiedene Tabellen, Datenbanken, Texte usw. per Mail-Anhang zum Weiterbearbeiten nach Hause schickst.

Das Ganze umgehst Du, solltest Du als normaler Angestellter arbeiten, indem Du Dir ein Notebook zulegst. Hier unterstellt man grundsätzlich den dienstlichen Nutzen des Geräts und wird weniger Fragen stellen. In der Regel frisst das unser eifrige Finanzbeamte sofort.

Der Computer ist ein Teil dessen, was Du in die Afa bringen kannst. Denk mal über ein Arbeitszimmer nach, dass wird zwar immer weniger gern gesehen (vom Finanzamt) und man streicht Dir so einiges - außerdem gibt es da Höchstbeträge, die Du ansetzen kannst, daher lieber ein kleines Arbeitszimmer in die Steuer bringen - dafür aber ein großes Archiv. Das kriegst Du nämlich voll rein...

Denk an die Regel mit dem GWG (Geringwertiges Wirtschaftsgut). Grenze : 800 DM (vor Euro). D.h. Geräte wie Drucker und sonstige Peripherie wie Maus usw. kannst Du komplett in einem Jahr in die Afa bringen. Nicht jedoch, wenn die Anschaffung in direktem zeitlichen Zusammenhang mit dem Neuerwerb eines kompletten PCs steht (+/- 6 Monate)

Hoffe, es hilft Dir Geld zu sparen...

Gladiator 2001

bei Antwort benachrichtigen