Legal oder illegal ?
Wenn ich mir eine Musik oder PC-CD kaufe und anschließend eine nur zum Schutz Kopie mache müßte es doch dann legal sein die Original CD weiter zu verkaufen oder ?
(ich hasse Kommas) ;-)
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Kann mal einer von euch mir genaue Angaben geben, wo das festgelegt ist? Ab wann gilt das was die GEMA sagt und wann das, was ihr da oben schreibt wo ist die Linie zu ziehen? Schaut euch mal unter www.gema.de an.
Beispiele:
Auszug aus dem Urheberrechtsgesetz
§ 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Das in der Bundesrepublik Deutschland geltende Urheberrechtsgesetz vom 9. September 1965 schützt den Urheber eines Werkes in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk. Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist. Der Urheber hat darüber hinaus das ausschließliche Recht, sein Werk zu verwerten. Hierzu zählt u.a. das Recht, sein Werk öffentlich aufzuführen, vorzuführen und wiederzugeben. Der Urheberrechtsschutz besteht zu Lebzeiten und bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Bearbeitungen werden wie selbständige Werke geschützt.
****Oder hier für alle Handy Besitzer:
Melodienschutz
Im Bereich der Musik gilt der sogenannte Melodienschutz, worunter zu verstehen ist, dass eine Melodie nicht erkennbar einem Werk entnommen und einem neuen Werk zugrunde gelegt werden darf. Die Rechtsprechung versteht dabei unter "Melodie" eine Tonfolge, die dem Werk seine individuelle Prägung gibt. Es ist daher unerheblich, ob z.B. nur ein Takt oder vier oder sieben Takte einem geschützten Werk entnommen und in einem neuen Werk verwendet werden. Die GEMA besteht deswegen auf einer Genehmigung des Originalurhebers bzw. des Verlegers.
****Oder beim Urlaubsvideo:
Rechtevergabe
Das Recht zur Benutzung eines Musikwerkes bei der Herstellung eines Video(Films)
Hierbei handelt es sich um das Recht, ein bestimmtes Musikwerk in einem Film verwenden zu dürfen und zwar zunächst für die Herstellung einer sogenannten "Nullkopie" (Unikat).
Der Erwerb dieses Rechts ist der erste Schritt vor Verwendung eines Musikwerkes in audiovisuellen Produktionen für die öffentliche Wiedergabe/Vorführung und/oder den privaten Gebrauch. Dieses Recht haben die Mitglieder der GEMA übertragen oder nehmen es selbst wahr. Die GEMA erteilt hierzu Auskunft.
Das Vervielfältigungsrecht
Das Vervielfältigungsrecht ist das Recht, Vervielfältigungsstücke eines Werkes herzustellen. Dieses Recht wird ausschließlich von der GEMA wahrgenommen.
Das Verbreitungsrecht
Das Verbreitungsrecht ist das Recht, Vervielfältigungsstücke eines Werkes, z.B. im Wege des Verkaufs, in den Verkehr zu bringen. Auch dieses Recht wird exklusiv von der GEMA wahrgenommen.
Das Recht der öffentlichen Vorführung
Das Vorführungsrecht ist das Recht zur Wiedergabe der Musik bei der öffentlichen Vorführung des (Video)Films. Dieses Recht wird gleichfalls ausschließlich von der GEMA vergeben.
****Und jetzt kommts noch dicker die wollen auch geld für die KOSTENLOSE Vorführung unter Freunden:
Kriterien für die Vergütungsberechnung sind:
bei Filmen, die ausschließlich für die unentgeltliche öffentliche Vorführung bzw. Wiedergabe bestimmt sind
- GEMA-Repertoire in Minuten und Sekunden = angefangene Spieldauerminute
(einmalige Vergütung je Film, unabhängig von der hergestellten Kopienzahl und der Auswertungsdauer des Films)
Nähere Informationen erteilt Ihnen auf Anfrage gerne die für Sie zuständige Bezirksdirektion der GEMA.
bei Filmen, die ausschließlich zur Verbreitung zum persönlichen (privaten) Gebrauch (Verkauf) bestimmt sind
- Verkaufspreis ausschließlich USt
- hergestellte (herzustellende) Stückzahl
- GEMA-Repertoire in Minuten und Sekunden
- Gesamtspieldauer des Films in Minuten und Sekunden.
Wie hab ich das zu verstehen? Ich habe keine große Ahnung von der rechtlichen Seite her. Aber wenn ich das richtig verstehe darfst Du danach gar nix machen mit Deiner erworbenen CD.
Gruß
Minesweeper XL