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Was Kinder sich so alles erlauben dürfen.

(Anonym) / 23 Antworten / Flachansicht Nickles

Ein 12 jähriges Mädchen hat in Mönchengladbach grundlos einen 15 jährigen
erstochen. Da in Deutschland erst mit 14 die Strafmündigkeit beginnt geht
die kleine straffrei aus. Neue deutsche terroristische Mörderwelt.
Hoffentlich werden wenigstens die Eltern bestraft, denn wie heisst es so schön:
Eltern haften für ihre Kinder.

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War ein Unfall... (Anonym)
Dr. Hook Camino „Das glaubst du doch wohl selbst nicht. Dann hätten es alle...“
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Hi,

> Dann hätten es alle Grundwehrdienstleistenden selbst in der Hand, vorzeitig den Wehrdienst zu beenden.

Haben sie auch! Sie brauchen nur etwas Entsprechendes anzustellen. Z.B. an den Fahnenmast (mit Fahne) pinkeln. Bei Tag und mit Zeugen und in Uniform. Nur, - wer unehrenhaft entlassen wird, gilt als vorbestraft.

Apropos: Der Kiffer wird nicht vorzeitig entlassen. Wird er nochmals erwischt, geht er wieder in den Bau. Wenn sich mehr als 3 Wochen während seiner Dienstzeit angesammelt haben, muß er nachdienen.

Der Unfaller mit dem Puch wird wohl keinen einfachen Verweis sondern zumindest einen "Strengen Verweis" bekommen haben.

Das lernt man alles im Unterrichtsfach "Innere Führung und Recht".

cu

Dr. Hook (Ex-Wehrpflichtiger)

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