>was soll daran bitte schön illegal sein
du tust schon echt weh!
----------------------------------------------------------------
Auszug aus dem Strafgesetztbuch:
§202a StGB Ausspähen von Daten
(1) Wer unbefugt Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, sich oder einem anderen verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe betraft.
(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht umittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.
(3) Ein Schriftstück im Sinne von Absatz 1 und 2 steht eine Abbildung gleich
$303a StGB Datenveränderung
(1) wer rechtswiedrig Daten ($202a Abs. 2)löscht, unterdrückz, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geltstrafe betraft.
(2) der Versuch ist strafbar
$303b StGB Computersabotage
(1) wer eine Datenverarbeitungsanlage, die für einen fremden Betrieb, ein fremdes Unternehmen oder eine Behörde von wesentlicher Bedeutung ist, dadurch stört, dass er
1. eine Tat nach $303a Abs. 1 begeght oder
2. eine Datenverabeitungsanlage oder einen Datenträger zerstört, beschädigt, unbrauchbar macht, beseitigt oder verändert,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft
(2) der Versuch ist strafbar
----------------------------------------------------------------
was bitte schön verstehst du daran nicht?