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Bulk ?

(Anonym) / 8 Antworten / Flachansicht Nickles

I hob no keine Bulkware net gekauft.
Jetzt habe ich gelesen, daß man da gar kein Umtauschrecht hat.
Isset so ?

Amenophis IV Anonym „Danke für deine detaillierte Antwort. Wollte das auch generell mal wissen....“
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Nee, ist nicht generell falsch, aber wir wollen ja kein juristisches Seminar machen.

Bei mangelhafter/defekter Ware hast du das Recht auf

a) Minderung (=Preisnachlass)
b) Nachbesserung (=Reparatur)
c) Wandelung (=Umtausch)

Grundsätzlich steht dir als Kunden frei, welchen Weg du gehen willst. "Grundsätzlich" heißt unter Juristen, daß es Ausnahmen gibt. So hält die Rechtsprechung etwa 2 Nachbesserungsversuche (Reparaturversuche) für zumutbar, bis das unabdingbare Recht auf Wandelung (=Umtausch) besteht.

Von solchen Feinheiten abgesehen, die aber im Einzelfall für den Kunden wichtig sind, stimme ich den Ausführungen von 'Fachhändler' zu.

salut -a.