I hob no keine Bulkware net gekauft.
Jetzt habe ich gelesen, daß man da gar kein Umtauschrecht hat.
Isset so ?
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Nein, hat damit nichts zu tun. Das Umtauschrecht richtet sich nach dem BGB, und da steht nichts von 'bulk' drin....
-a.
problematisch ist es nur wenn der Händler pleite isz und es sich um Grau Importe handelt. Artikel die für den US Markt oder Asien bestimmt waren.
Garantie und Support bekommst von Niderlassung des jeweiligen Hersteller in dem Ziel Land, aber nicht in Deutschland/Europa.
Daher wenn Bulk nur von einem Händler der auch belegen kann wo her er seine Ware bezieht. Vorsicht ist dann angebracht wenn es ein spott billiger Händler ist, der die Ware deutlich unter Preis verkauft.
Kurzfassung:
Leg die 20Dm dazu und kauf die Retail Versionen...
Gruß Indronil
Hallo Indronil,
sehe ich grundsätzlich auch so - zumal, Handbuch, Kabel, Treiber-CD die paar Mark Aufpreis meistens mehr als Wert sind - einzeln kosten sie mehr. Und dann fängt das gerenne an. Aber im Einzelfall kann's halt auch mal Bulk sein - wenn all das Zubehör massenweise herumliegen sollte....
Gruß Ka.
Hallo habe anonym gepostet
ganz vergessen
lest mal die neue chip da läßt sich eine RA (Anwältin) darüber aus daß Bulkware ja quasi vom LKW... Ihr wißt schon
Also gehe ich mal davon aus daß Umtauschrecht besteht ?
Incoming
Dummes Zeug.
Bulkware ist nicht "vom LKW...", sondern ganz normal vom Hersteller. Allerdings nicht für Endverbraucher gedacht, sondern für Großabnehmer, die das Zeug in neue PC einbauen, also keine bunte Verpackung und keine Treiber-CD brauchen. Leider kommt diese Ware, weil billiger, dann doch beim Endverbraucher an, und das Geschrei geht los wenn keine Befestigungsschrauben u.ä. dabei sind.
1. Die Wahrscheinlichkeit, daß Bulkware geklaut ist oder sonst was nicht damit stimmt, ist nicht größer als bei normaler Retail-Ware.
2. ES GIBT KEIN UMTAUSCHRECHT! Bei keiner Ware, weder Bulk noch Retail noch Gurken noch Socken. Es sei denn, der Anbieter räumt dies Recht freiwillig ein!
3. Ist die Ware allerdings defekt, gilt in jedem Fall die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 1/2 Jahr, bald verlängert auf 2 Jahre. Bei Retail-Ware geben viele Hersteller darüber hinaus eine zusätzliche Herstellergarantie, bei der sie aber frei sind in der Wahl der Garantiebedingungen. Für Bulkware gilt diese Herstellergarantie oft NICHT, und dann hat man eben nur 1/2 Jahr statt 3 Jahren Garantie, dafür war das CD-ROM-Laufwerk ja auch stolze 12.- billiger.......
Danke für deine detaillierte Antwort.
Wollte das auch generell mal wissen.
Umtauschrecht ist auch falscher Begriff, da gebe ich Dir Recht.
Nee, ist nicht generell falsch, aber wir wollen ja kein juristisches Seminar machen.
Bei mangelhafter/defekter Ware hast du das Recht auf
a) Minderung (=Preisnachlass)
b) Nachbesserung (=Reparatur)
c) Wandelung (=Umtausch)
Grundsätzlich steht dir als Kunden frei, welchen Weg du gehen willst. "Grundsätzlich" heißt unter Juristen, daß es Ausnahmen gibt. So hält die Rechtsprechung etwa 2 Nachbesserungsversuche (Reparaturversuche) für zumutbar, bis das unabdingbare Recht auf Wandelung (=Umtausch) besteht.
Von solchen Feinheiten abgesehen, die aber im Einzelfall für den Kunden wichtig sind, stimme ich den Ausführungen von 'Fachhändler' zu.
salut -a.
Deswegen stutzte ich ja auch bei dem Chip Artikel so.
Alles klar