Hallo!
Unser Haus erreichte eine Zahlungsaufforderung über DM 269,00 von der Zentrale zur Registrierung Deutscher Web-Domains GmbH. Im Text steht folgendes:
"Für die Online-Schaltung Ihrer Web-Adresse www... innerhalb der Domain der ZRW GmbH fallen für den Zeitraum vom 01.07.01 bis 30.06.02 nachfolgend aufgeführte Gebühren an. Durch die Zahlung wird das Angebot angenommen. Bei Nichtzahlung wird die Webadresse unter oben angegebener Domain nicht online geschaltet.
Zahlen Sie bis spätestens 29.Juni 2001"
Diesem Schreiben liegt ein ausgefüllter Überweisungsträger bei.
Für den Laien sieht das unter Umständen so aus, wie wenn die Domain bei Nichtbezahlen abgeschaltet wird. Das würde doch aber dann vom DeNIC ausgehen, oder?
Das Schreiben hat eine Form wie die Schreiben der GEZ und sieht ziemlich offiziell aus.
Ich denke, dass es einige Domaininhaber gibt, die darauf hereinfallen und ihre Domain für 269,- /Jahr in diesem fingierten Branchenverzeichnis registrieren zu lassen.
Meiner Ansicht nach grenzt das schon an Betrug.
Ich habe bereits Mitteilungen an versch. PC-Zeitschriften geschickt und hoffe, daß die das in\'n Newsletter reinpacken.
Das ganze klingt so nach der Richtung "Deutsche Domain-Verwaltung".
Aber anscheinend hat das nicht hingehauen und jetzt probiert man\'s auf diese Weise.
Die Gauner haben eine eigene Webseite unter www.z-r-w.de.
Schaut\'s Euch mal an, würde mich interessieren, wie Ihr darüber denkt.
Habs unter Contra Nepp schonmal gepostet, finde aber, dass so viele Leute wie möglich davon wissen sollten, bevor sie die Rechnung bezahlen.
Andreas
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Naja, rechtlich gesehen ist das hart an der Grenze. Eigentlich liegt ja nur ein Angebot vor, seine eigene Domain in das Verzeichnis dieses "Anbieters" eintragen zu lassen. Rechtlich umstritten ist aber die Aufmachung, da nicht auf den ersten Blick deutlich wird, daß es keine Rechnung, sondern ein Angebot ist, das erst durch Zahlung angenommen wird.
Sicher, für denjenigen, der bezahlt hat und hinterher feststellt, daß das gar nicht nötig gewesen wäre, ist es ärgerlich. Aber andererseits muß ich sagen, wer "Rechnungen" vor dem bezahlen nicht prüft, dem ist eigentlich nicht zu helfen.
Das beste wäre aber, wenn es endlich eine eindeutige Gesetzgebung gäbe, die diese Grauzone abdeckt.
Stefan
