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Napster und Co.

(Anonym) / 15 Antworten / Flachansicht Nickles

Ich habe bei mir wegen der Sicherheit, die
"Datei und Druckerfreigabe" vom DFÜ-Netz genommen und auch NetBios nicht aktiviert, so wie es bei www.grc.com beschrieben ist!

Trotzdem sind, wenn ich Napster o.ä. installiere, ja bestimmte Verzeichnisse freigegeben und von außen für jeden zugänglich, wie kann das denn gehen, wenn doch im Windows die Freigabe ausgeschaltet ist?

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(Anonym) Nachtrag zu: „ Was gehen euch die Rechner von fremden Leuten an? solange die fremden Leute...“
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Deutsches Strafgesetzbuch (Auszug)

§ 202 a Ausspähen von Daten

(1) Wer unbefugt Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, sich oder einem anderen verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.

§ 303 a Datenveränderung

(1) Wer rechtswidrig Daten (§ 202 a Abs. 2) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

§ 303 b Computersabotage

(1) Wer eine Datenverarbeitung, die für einen fremden Betrieb, ein fremdes Unternehmen oder eine Behörde von wesentlicher Bedeutung ist, dadurch stört, daß er

1. eine Tat nach § 303 a Abs. 1 begeht oder

2. eine Datenverarbeitungsanlage oder einen Datenträger zerstört, beschädigt, unbrauchbar macht, beseitigt oder verändert,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

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