Ich habe bei mir wegen der Sicherheit, die
"Datei und Druckerfreigabe" vom DFÜ-Netz genommen und auch NetBios nicht aktiviert, so wie es bei www.grc.com beschrieben ist!
Trotzdem sind, wenn ich Napster o.ä. installiere, ja bestimmte Verzeichnisse freigegeben und von außen für jeden zugänglich, wie kann das denn gehen, wenn doch im Windows die Freigabe ausgeschaltet ist?
Viren, Spyware, Datenschutz 11.258 Themen, 94.807 Beiträge
napster ist nicht nur ein programm, sondern ein eigenes peer-to-peer protokoll, daß über tcp/ip läuft, aber eine eigene art der freigabe nutzt. ist auch sinnvoll, denn würde es die standardfreigaben von win nutzen, dann lägen diese sperrangelweit ins internet offen.
Installier eine Firewall (gibt auch bei Nickles Idioten, die meinen, das eine popelige Software-Firewall gaaannnzzz einfach zu knacken ist, arme Irre) und wenn jemand was von dir runterladen will, klickst du bei der Meldung deiner Firewall einfach auf "Blocken". Da das immer mehr Napster-User machen (aktuell ca. 20% Geber und 80% Nehmer) weiß ich gar nicht, wieso sich die Musikindustrie so aufregt, das ist irgendwann von selber gestorben.
>gibt auch bei Nickles Idioten, die meinen, das eine popelige >Software-Firewall gaaannnzzz einfach zu knacken ist, arme Irre
ja, weil auf Windoof Rechner alles mit gleichen Rechten läuft, geht das! Ich und ein paar Kumpels praktizieren das jetzt schon seit Anfang des Jahres mit den FIRE_BACK_TROJ bei Usern mit ZoneAlarm, Norten und Tiny Firewalls!!!
Arme Irre die solch SoftwareFirewalls installiert haben!
Hallo PC- Freak,
ich bin auf der Suche nach einem guten Firewall ! Leider scheinen mir die Firewalls von Aladdin und Finjan auch nicht sehr sicher...
Frage : kannst Du einen F. empfehlen ?
PS : Zone Alarm stört zumindest nicht die anderen Programme.Ob Z. A. wirkt, kann ich allerdings nicht beurteilen. NORTON tauchte in "Lavasoft -Ad-aware v4.60" (leider)auf.Vielleicht habe ich das falsch interpretiert (bin ein ziemlicher PC-Anfänger). - Gruß Baldyy
>Frage : kannst Du einen F. empfehlen?
nein, ob mit oder ohne, gegen die neuen Trojanertools von DeathRows taugen sie alle nichts, weil die einen eigenen gleichbrechtigten Dienst starten wie eine SoftwareFirewall unter Windows und so parallel arbeiten, wie ich bis jetzt festellen konnte!
... deswegen nutze ich die ja auch, hihihi!!!
Danke für Deine Antwort !
- Was kann man mit der "registry" machen(anfangen)?
Klar kann eine Firewall nix gegen Trojaner machen. Es reicht da aber aus, sich die einfach nicht drauf zu machen. Dazu gibt es ja Multiboot. Da kann man dann trotzdem noch auf alles klicken "was nach EXE riecht" und braucht trotzdem keine Angst vor Trojanern zu haben.
Schätze mal ihr kriegt eure Trojaner nicht mal mit einem Script von einer Webseite auf einen fremden Rechner.
>Schätze mal ihr kriegt eure Trojaner nicht mal mit einem Script von >einer Webseite auf einen fremden Rechner
die ganzen Luschen mit ihrem ZoneAlarms u.a. hier bestimmt nicht, aber das ist ja auch gut so, denn wir brauchen ja solche DAU's um unsere Trojaner einzupflanzen und deren Accounts zum surfen zu nutzen, oder wenn sie uns zu doof werden, eben die Festplatte putzen!
und damit machst Du Dich strafbar. Ich hoffe, Du sitzt bald im Knast Du Arsch
@Tracer Tong: Du bist ein armes Würstchen. Ich hab mir vor ein paar Jahren geschworen wenn ich mal einen von euch in die Finger bekomme, dann soll der besser schnell rennen können. Das gilt immer noch.
Was gehen euch die Rechner von fremden Leuten an? Richtige "Hacker" sind ein ganz anderes Kaliber als Ihr kleinen "Würmer".
@nickles: Sorry für meine Ausdrucksweise, aber ich finde diese Begriffe für derartige Gestalten genau passend.
Grüße an alle ehrlichen User, Admins, Profis etc.
Chris.
>Was gehen euch die Rechner von fremden Leuten an?
solange die fremden Leute solche Luschen sind und sich jeden Schrott incl. einer Software-Firewall auf den Rechner laden und uns damit regelrecht einladen....
Deutsches Strafgesetzbuch (Auszug)
§ 202 a Ausspähen von Daten
(1) Wer unbefugt Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, sich oder einem anderen verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.
§ 303 a Datenveränderung
(1) Wer rechtswidrig Daten (§ 202 a Abs. 2) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
§ 303 b Computersabotage
(1) Wer eine Datenverarbeitung, die für einen fremden Betrieb, ein fremdes Unternehmen oder eine Behörde von wesentlicher Bedeutung ist, dadurch stört, daß er
1. eine Tat nach § 303 a Abs. 1 begeht oder
2. eine Datenverarbeitungsanlage oder einen Datenträger zerstört, beschädigt, unbrauchbar macht, beseitigt oder verändert,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
na und, du kennst doch die Story von dem Spanier-Idioten und seinen Windmühlen!
Ich glaube nicht, dass der Anonyme Deine Geschichte kennt.
Gruss
Günter
Ich glaube nicht, dass der Anonyme Deine Geschichte kennt.
Gruss
Günter