Hallo TW und alle registrierten Nickles User.
Ich machs kurz:
1. Das mit den Anonymen nervt so ziemlich jeden.
2. Manche packen deshalb schon die Koffer und suchen sich ein neues Brett
3.Dadurch sinkt die Qualität auf Nickles, weils wieder einen weniger gibt, der qualifizierte Infos geben kann.
4. Das führt dazu das es mehr gibt die unzufrieden sind, also gehen wieder welche.
Na wo endet das?
Auf keinen Fall gut oder?
Deshalb meine Vorschläge um diesem Schicksal zu entrinnen.
Sie stehen sicherlich zur Diskussion.
Also
1. Mehr Demokratie auf Nickles, lasst die Registrierten entscheiden ob sie die Bretter mit RegZwang haben wollen oder nicht. Einfach ein kurzer aber wohlüberlegter Fragebogen an alle und die Ergebnisse hier mal zur Diskusion stellen. Am besten einer für Anonyme und einer nur für Reggies. Ihr sagt immer das das so gut ist wie es ist. Aber vielelicht wärs Ok wenn wir das selbst entscheiden könnten was gut ist und was nicht.
2. Anonyme User sollten von Reggies gekickt werden können. Direkt per Klick. Und Tschüss. Nach drei Klicks auf einen Button neben seiner Anonymität und er ist Draußen. Alternativ wenn du uns keine Selbstorganisation zutraust, kann ein Klick auch eine Email an dich auslösen, der Trick ist das wirklich EIN Klick nur geht. Damit du nicht vollkommen mit mails zugeschütet wirst.
3. Das ist ein kleineres Problem. Es gibt hier doch sehr viele Postings, die sich mit uralten Themen beschäftigen die schon längst Diskutiert sind. Deshalb sollte man das Archiv verbessern und ein mehr als Überdeutlichen HINWEIS auf eben dieses machen.
ICh bin gespannt was du TW und alle anderen zu meinen Vorschlägen sagen.
Sorry das das mit dem kurz doch nicht so toll geklappt hat.
Allgemeines 21.928 Themen, 147.299 Beiträge
Hallo, TW;
m.E. solltest Du Strafanzeige erstatten. Auf die Gefahr, mich zu wie-
derholen, liegen hier mindestens Nötigung (§ 240 StGB - 3 bis 5 Jahre
JVA), Datenveränderung, (§ 303 a StGB - bis 2 Jahre JVA), Computer-
sabotage ( § 303 b StGB - bis 5 Jahre JVA). Gemäß § 303 c StGB ist
jedoch der S t r a f a n t r a g unabdingbare Voraussetzung für
die Strafverfolgung.
Diesen Antrag kann aber auch jeder User selbst stellen, ob er konkret
von dem Lesen der betreffenden Seite abgehalten wurde oder nicht.
Mir schein aber noch etwas anderes wichtig zu sein: Ihr habt doch ei-
nen Gewerbebetrieb. Dessen Existenz und Gewinn hängt u.a. ja auch da-
von ab, daß er seine Net-Seiten ungehindert in das Web stellen kann.
Eine Störung des Betriebs durch eine "Blockade" wie am 21.03. ist ein
Eingriff in Euren Gewerbebetrieb, der den Eingreifer gem. § 823 Abs. 1 BGB zum Schadensersatz verpflichtet.
Wenn ein pubertierendes Kiddie solchen Müll verzapft, dann kann sich
ja der Jugendstrafrichter mit dem rumärgern. Aber nach § 828 BGB ist
schon ein 8jähriger ! für den Schaden verantwortlich, den er selbst
anrichtet, sofern er das "Unrecht" seines Tuns einsehen konnte.
Solche Leute kann man nur mit der Keule des Schadensersatzrechts -
unter notwendiger Vorwegschaltung des Strafrechts zur Identifizierung
des Täters - beikommen. Ich denke mal, Eure eingeschalteten Anwälte
werden dies auch so sehen.
Zwar lese ich nicht unbedingt die Bild-"Zeitung", aber wenn dann drin-
steht, daß ein Zehnjähriger wegen Computersabotage einem Unternehmen
einen Betriebsunterbrechungsschaden von 100.000,00 DM bezahlen muß,
dann wird dessen Papi ihm wahrscheinlich nicht nur das Taschengeld
kürzen, sondern auch das Modem mit PC dran wegsperren. Toi, toi, toi
wünscht Liebling Kreuzberg