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Garantie bei ersteigerten Produkten

(Anonym) / 9 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,

wer übernimmt bzw. wie läuft es mit der Garantie bei ersteigerten und im Betrieb, im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsfrist, kaputt gegangenen Hardwarekomponenten? Ich denke da im speziellen an einen ersteigerten Prozessor, der den Geist aufgegeben hat nach 2 Monaten. War angeblich neu, hab aber keine Rechnung vom Händler, da privat ersteigert.

Danke für Eure Mühen,

Marc

KrommX (Anonym) (Anonym) „Garantie bei ersteigerten Produkten“
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Hi,

wende Dich in diesem Fall doch einfach an den Hersteller. Wenn der Prozzi noch kein Jahr alt ist (anhand der Seriennr. feststellbar), hast Du vielleicht Glück, und der Hersteller ersetzt diesen im Rahmen des Garantieanspruchs.
Ansonsten gibt es (meine Meinung) keine Möglichkeit, bei einer Privatauktion, die Gewährleistungsfrist (üblich 6 Monate) in Anspruch zu nehmen.

Viel Glück, Kromm