Hi Leutz, ich habe mir den Brenner Teac 55s gekauft und muss nun feststellen, dass ich von einem Teil meiner gekauften Programme keine Sicherheitskopie machen kann. (Einige Spiele-CD\'s sind schon arg zerkratzt, weil meine Kiddys nicht gerade schonend damit umgehen). Habe schon Nero 5.0, Clone CD und dergl. ausprobiert. Leider negativ. Gibt es denn keine Moeglichkeit (Software, Firmware), das Teac Raw- bzw. Burnproof-faehig zu machen??? Danke und Gruss, Joe
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Wenn der Brenner nicht in der Lage ist, Sicherheitskopien herzustellen
, dann solltest Du m.E. den Brenner an den Verkäufer zurückgeben. Im-
merhin handelt es sich hierbei um einen Fehler (i.S. von § 459 BGB),
der Dich zur Rückgabe gegen Erhalt des Kaufpreises berechtigt. Wenn
der Verkäufer damit nicht einverstanden sein sollte, empfehle ich Dir,
in einem gutsortierten Schreibwarengeschäft einen Mahnbescheidsvor-
druck zu kaufen, damit zu Deinem Amtsgericht zu gehen, dort in der
Geschäftsstelle für Zivilsachen einen Rechtspfleger aufzusuchen und
ihn zu bitten, Dir beim Ausfüllen des Vordrucks zu helfen. Ein paar
DM Gerichtskosten (erhälst Du zurück, wenn Du gewinnst), und der Mahn-
bescheid wird mittels Hilfe des Gerichts an den Verkäufer zugestellt.
Abwarten, was dann passiert:
Wenn der Verkäufer schlau ist, legt er keinen Widerspruch ein; Du
kannst dann einen Vollstreckungsbescheid beantragen und damit einen
Gerichtsvollzieher beauftragen, den Kaufpreis zwangsweise einzutrei-
ben (eine Kontenpfändung des Verkäuferkontos oder dessen Autos oder
eines anderen Brenners in seinem Geschäft sind wahlweise nach Deinen
Vorstellungen ebenso möglich !) Mit dem Geld würde ich dann den bei
Computer-Bild (vgl. Heft5/2001 - und nicht nur dort) am besten getesteten Brenner "Plexwriter 12/10/32A" beim günstigsten Anbieter (Alldirect International in Dortmund, Tel.: 0231/3344009) zum Nied-
rigstpreis von 455,00 DM kaufen.
Wenn der Verkäufer dumm ist und Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein
-legt, wirst Du vom Gericht aufgefordert werden, einen sogen. Klage-
begründungsschriftsatz einzureichen. Darin brauchst Du nur folgendes
vorzutragen:
Brenner am (Datum) beim Verkäufer (Name, Anschrift) gekauft. Beweis:
Kassenzettel; Brenner fehlerhaft, weil er (bestimmte) Programme nicht
als Sicherheits-CD brennt. Beweis: Zeugnis Freund X, dessen Adresse.
Achtung: Zwischen Kaufdatum und erstmaliger Mängelanzeige mit Rückga-
beverlangen dürfen nicht mehr als 1/2 Jahr liegen ( § 477 BGB )!
Wenn diese Voraussetzungen vorliegen, gewinnst Du den Prozeß.
Toi, toi, toi