Hi Leutz, ich habe mir den Brenner Teac 55s gekauft und muss nun feststellen, dass ich von einem Teil meiner gekauften Programme keine Sicherheitskopie machen kann. (Einige Spiele-CD\'s sind schon arg zerkratzt, weil meine Kiddys nicht gerade schonend damit umgehen). Habe schon Nero 5.0, Clone CD und dergl. ausprobiert. Leider negativ. Gibt es denn keine Moeglichkeit (Software, Firmware), das Teac Raw- bzw. Burnproof-faehig zu machen??? Danke und Gruss, Joe
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Den hab ich auch , super Brenner !!
Benutze ganz einfach Blinread/Blinwrite in der neusten Version , das ganze bekommst du www.blindwrite.com.
Damit brennt man alles genau wie mit Clone-CD.
Hi Fafnir,
welche FirmwareRev. hast Du auf dem Brenner ?
Ich habe Blindread/write getestet, hat leider nur defekte CD´s gegeben.
Das Original hatte mehrere Ringe am Rand der CD, kann der 55s
überhaupt defekte Subcodes 1:1 schreiben ?
Ciao, SK
Meine Firmware ist 1.0r, welche CD waren den defekt.
Cd´s mit mehreren Ringen wurden bei mir einwandfrei gebrannt !
Ob der Teac alle Subcodes schreiben kann glaub ich nicht (Als Antwort zu diesem Thread steht irgendwas davon)
Gruß Fafnir
Unter http://www.100japaner.com/cosmocon kannst du Dir ein paar "Lötrezepte" raussuchen.
Gruß
machst du direkte cd kopien? soltest du nicht, lieber ein image auf hdd und das dann brennen....
Der 55S kann nur 16Bytes Subcodes schreiben.Für Securom z.B. muß der Brenner aber 96Bytes Subcodes schreiben können.
Es gibt definitiv keine Möglichkeit, mit dem Teac CDR55S 96Bytes Subcodes zu schreiben.
Burnproof-fähig kannst Du ihn natürlich auch nicht machen.
Mit einem geeigneten Brennprogramm (z.B. CDRwin oder Discjuggler), kannt Du zuminderst safedisc-geschütze Spiele duplizieren.
Ansonsten kann ich Dir nen Sony-Brenner (ab CRX-120), oder nen Mitsumi (ab TE4902) ans Herz legen.
Die werden auch von Clone-CD erkannt.
Gruß
sirstroti
Wenn der Brenner nicht in der Lage ist, Sicherheitskopien herzustellen
, dann solltest Du m.E. den Brenner an den Verkäufer zurückgeben. Im-
merhin handelt es sich hierbei um einen Fehler (i.S. von § 459 BGB),
der Dich zur Rückgabe gegen Erhalt des Kaufpreises berechtigt. Wenn
der Verkäufer damit nicht einverstanden sein sollte, empfehle ich Dir,
in einem gutsortierten Schreibwarengeschäft einen Mahnbescheidsvor-
druck zu kaufen, damit zu Deinem Amtsgericht zu gehen, dort in der
Geschäftsstelle für Zivilsachen einen Rechtspfleger aufzusuchen und
ihn zu bitten, Dir beim Ausfüllen des Vordrucks zu helfen. Ein paar
DM Gerichtskosten (erhälst Du zurück, wenn Du gewinnst), und der Mahn-
bescheid wird mittels Hilfe des Gerichts an den Verkäufer zugestellt.
Abwarten, was dann passiert:
Wenn der Verkäufer schlau ist, legt er keinen Widerspruch ein; Du
kannst dann einen Vollstreckungsbescheid beantragen und damit einen
Gerichtsvollzieher beauftragen, den Kaufpreis zwangsweise einzutrei-
ben (eine Kontenpfändung des Verkäuferkontos oder dessen Autos oder
eines anderen Brenners in seinem Geschäft sind wahlweise nach Deinen
Vorstellungen ebenso möglich !) Mit dem Geld würde ich dann den bei
Computer-Bild (vgl. Heft5/2001 - und nicht nur dort) am besten getesteten Brenner "Plexwriter 12/10/32A" beim günstigsten Anbieter (Alldirect International in Dortmund, Tel.: 0231/3344009) zum Nied-
rigstpreis von 455,00 DM kaufen.
Wenn der Verkäufer dumm ist und Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein
-legt, wirst Du vom Gericht aufgefordert werden, einen sogen. Klage-
begründungsschriftsatz einzureichen. Darin brauchst Du nur folgendes
vorzutragen:
Brenner am (Datum) beim Verkäufer (Name, Anschrift) gekauft. Beweis:
Kassenzettel; Brenner fehlerhaft, weil er (bestimmte) Programme nicht
als Sicherheits-CD brennt. Beweis: Zeugnis Freund X, dessen Adresse.
Achtung: Zwischen Kaufdatum und erstmaliger Mängelanzeige mit Rückga-
beverlangen dürfen nicht mehr als 1/2 Jahr liegen ( § 477 BGB )!
Wenn diese Voraussetzungen vorliegen, gewinnst Du den Prozeß.
Toi, toi, toi
Wenn der Brenner nicht in der Lage ist, Sicherheitskopien herzustellen
, dann solltest Du m.E. den Brenner an den Verkäufer zurückgeben. Im-
merhin handelt es sich hierbei um einen Fehler (i.S. von § 459 BGB),
der Dich zur Rückgabe gegen Erhalt des Kaufpreises berechtigt. Wenn
der Verkäufer damit nicht einverstanden sein sollte, empfehle ich Dir,
in einem gutsortierten Schreibwarengeschäft einen Mahnbescheidsvor-
druck zu kaufen, damit zu Deinem Amtsgericht zu gehen, dort in der
Geschäftsstelle für Zivilsachen einen Rechtspfleger aufzusuchen und
ihn zu bitten, Dir beim Ausfüllen des Vordrucks zu helfen. Ein paar
DM Gerichtskosten (erhälst Du zurück, wenn Du gewinnst), und der Mahn-
bescheid wird mittels Hilfe des Gerichts an den Verkäufer zugestellt.
Abwarten, was dann passiert:
Wenn der Verkäufer schlau ist, legt er keinen Widerspruch ein; Du
kannst dann einen Vollstreckungsbescheid beantragen und damit einen
Gerichtsvollzieher beauftragen, den Kaufpreis zwangsweise einzutrei-
ben (eine Kontenpfändung des Verkäuferkontos oder dessen Autos oder
eines anderen Brenners in seinem Geschäft sind wahlweise nach Deinen
Vorstellungen ebenso möglich !) Mit dem Geld würde ich dann den bei
Computer-Bild (vgl. Heft5/2001 - und nicht nur dort) am besten getesteten Brenner "Plexwriter 12/10/32A" beim günstigsten Anbieter (Alldirect International in Dortmund, Tel.: 0231/3344009) zum Nied-
rigstpreis von 455,00 DM kaufen.
Wenn der Verkäufer dumm ist und Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein
-legt, wirst Du vom Gericht aufgefordert werden, einen sogen. Klage-
begründungsschriftsatz einzureichen. Darin brauchst Du nur folgendes
vorzutragen:
Brenner am (Datum) beim Verkäufer (Name, Anschrift) gekauft. Beweis:
Kassenzettel; Brenner fehlerhaft, weil er (bestimmte) Programme nicht
als Sicherheits-CD brennt. Beweis: Zeugnis Freund X, dessen Adresse.
Achtung: Zwischen Kaufdatum und erstmaliger Mängelanzeige mit Rückga-
beverlangen dürfen nicht mehr als 1/2 Jahr liegen ( § 477 BGB )!
Wenn diese Voraussetzungen vorliegen, gewinnst Du den Prozeß.
Toi, toi, toi
Eventuell hilft dir der Rechtspfleger ja auch dich selbst zu erschiessen.Ihr seid wirklich die letzten Heckenlecker..
Sag mal Liebling Kreuzberg, ist das Dein Ernst ? Wo steht denn, das ein Brenner auch Kopier-geschützte CDs kopieren können MUSS ? Ich bin kein Händler, aber so etwas würde ich schlicht und ergreifend eine Unverschämtheit dem Händler gegenüber nennen - und auch eine ABM für Juristen.
Nichts für Ungut
So und jetzt seht ihr auch warum Liebling Kreuzberg aus dem Programm verschwunden ist...
@Liebling Kreuzberg!
Wenn soetwas ein Fehler des Brenners ist, dann dürften mehrt als 50% der Brenner nicht mehr verkauft werden, da fehlerhaft!
Das kann ich mir nicht vorstellen.
Wenn ein Brenner kein CD-Text brennen kann, ist dieser dann auch fehlerhaft?
Muß denn jetzt jedes Gerät alles können, und wenn es nicht alles kann ist es fehlerhaft?
Ich weiß nicht...
Gruß
Sirstroti
Den Prozess wird er mit Sicherheit verlieren.
Sieh zu, dass Du den Brenner bei Ebay versteigerst und ersteigere Dir den TEAC W54E. Für rund 170,00 DM bei Ebay. Dieser Brenner liest und schreibt RAW-Daten. Ansonsten schaue mal auf die Homepage von CloneCD, da stehen alle Brenner aufgeführt, die unterstützt werden.
DenTEAC W54E kann ich nur empfehlen. Allerdings hat er kein Burn-Proof. Aber bei 170-190 DM wirst Du das auch nicht vermissen.
Warum einen Burn-Proof-Brenner? Ein zuverlässiger Brenner wie der TEAC W54E tut's auch.
Bei mir kann ich nicht mit RAW brennen. (Teac R55S 1.0R).
Unter CDRWIN bleibt das Kästchen transparent (nicht verfügbar) etc.) wie habt ihr das gemacht.
wenn jemand das geschafft hat, soll derjenige mir mal die Firmware schicken. (schmias@gmx.de) Bitte, bitte.
...seid ihr doof.
schon mal auf die clonecd homepage gesehen? da steht alles zum thema teac.