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T-Offline!! NICHT MIT UNS!!! Macht mit bei Unterschriftensam

eidannemo / 15 Antworten / Flachansicht Nickles

Hi T-Offline-Geschädigte,

um gleich eins vorweg zunehmen, die "glücklichen"(DSLer oder vorm 11.12.00 abgeschlossene Flat) brauchen hier keine dummen Kommentare abzugeben.

Geht einfach hierhin und tragt Eure Beschwerde ein!

Flatratetod.de - Protestaktion gegen T-Online


Cu & THX

PS: Gebt den Link an alle die Ihr kennt weiter, wir müssen 50000 Leute zusammen bekommen.

Liebling Kreuzberg (Anonym) eidannemo „T-Offline!! NICHT MIT UNS!!! Macht mit bei Unterschriftensam“
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Mein Tip: Zusätzlich zur Protestaktion halte ich es für effizienter,
wenn möglichst viele "Geschädigte" oder auch "Nichtgeschädigte" sich
schriftlich sowohl an das Bundeskartellamt (in Berlin) und an das je-
weilige Landeskartellamt wendet und beantragt, gegen die Telekom ein
entsprechendes Verfahren nach dem sogenannten "GWB" (= Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen) einzuleiten. Gleiches sollte man auch beim
EU-Wirtschaftskommissariat in Brüssel tun.
Warum ? Das GWB dient letztlich (auch) dem Verbraucherschutz; in erster Linie jedoch dem "sauberen" Funktionieren des Wirtschaftssys-
tems. Die Telekom beabsichtigt meiner Meinung nach, im Bereich "Flat-
rate" künftig nicht "zubuttern" zu müssen. Herr Matthias Kurth, zu-
fälligerweise ein Studienkollege von mir, neuer Leiter der Regulie-
rungsbehörde für das Telekommunikationswesen, hat in einem Interview
angekündigt, die neuen Tarife "verbraucherfreundlicher" zu gestalten.
Auch hier sollte man sich als geplagter User hin wenden, um dort ein-
mal aktenkundig zu machen, warum man die Flatrate benötigt.
Letztlich wird es einem gewissen Herrn Ron Sommer nicht gelingen,
Deutschland als einziges Land ohne Flatrate (zu vernünftigen Preisen)
dastehen zu lassen. Weil die T-Aktie "im Keller" ist, will er hier
nicht noch weitere Einbußen in Zukunft verzeichnen. Dies, obwohl
Deutschland die t e u e r s t e n T e l e f o n g e b ü h r e n
d e r W e l t !!! hat.
Ein Verfahren nach § 26 GWB (sogenannter Fall der mißbräuchlichen Aus-
nutzung einer Marktmacht durch Streichen einer Form der wirtsschaft-
lichen Betätigung ist rechtswidrig) und dürfte m.E. zum Erfolg führen.