Trotz höchstrichterlichem Verbot werden nun Computer verkauft, deren mitgelieferte Microsoft-Software nur auf diesem einen Computer läuft. Technisch sieht das so aus, dass im Rechner selbst, auf der Festplatte und auf der Installations-CD versteckte Marken angebracht sind, die auf Gültigkeit überprüft werden.
Allein hier liegt ein elektronischer Hausfriedensbruch vor: Was auf meinen Computer kommt, habe ich allein zu bestimmen. Daher mein Aufruf an alle Cracker: Findet heraus, wie die Marken zu beseitigen sind! Fürchtet euch nicht vor der Veröffentlichung; jeder hat das Recht, sich gegen verbotene Handlung zu wehren!
Aber es gibt ja auch noch einen anderen Weg: Ich habe mir zur Sicherheit eine Raubkopie von Windows beschafft. Und ich habe dabei kein schlechtes Gewissen, denn sie ist nicht illegaler als die gezinkte Version von Microsoft.
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Ihr habt anscheinend das ganze nicht richtig verstanden - der BGH hat festgestellt, daß MS es keinem ENDKUNDEN verbieten kann, daß er eine gebundelte Windows-OEM-Version weiterverkauft oder auf einem anderen als dem 'mitgelieferten' Rechner verwendet.
Bei den aktuellen OEM-Versionen wird dies jedoch durch 'technische Maßnahmen' und nicht mit juristischen Drohungen bewerkstelligt., deswegen greift das BGH-Urteil NICHT. Wer ein solches Windows 'mitkauft' (mit einem Komplettrechner), der bekommt das, was er bezahlt hat - ein 'gelocktes' Windows, nicht mehr, nicht weniger