Trotz höchstrichterlichem Verbot werden nun Computer verkauft, deren mitgelieferte Microsoft-Software nur auf diesem einen Computer läuft. Technisch sieht das so aus, dass im Rechner selbst, auf der Festplatte und auf der Installations-CD versteckte Marken angebracht sind, die auf Gültigkeit überprüft werden.
Allein hier liegt ein elektronischer Hausfriedensbruch vor: Was auf meinen Computer kommt, habe ich allein zu bestimmen. Daher mein Aufruf an alle Cracker: Findet heraus, wie die Marken zu beseitigen sind! Fürchtet euch nicht vor der Veröffentlichung; jeder hat das Recht, sich gegen verbotene Handlung zu wehren!
Aber es gibt ja auch noch einen anderen Weg: Ich habe mir zur Sicherheit eine Raubkopie von Windows beschafft. Und ich habe dabei kein schlechtes Gewissen, denn sie ist nicht illegaler als die gezinkte Version von Microsoft.
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Ich finde das auch zum Kotzen, und das obwohl ich ein Microsoft-Fan bin.(was die IT-Entwicklung angeht) Microsoft musste übrigens schon offenlegen wie das Problem zu beseitigen ist. Bei www.heise.de ist alles nochmal erklärt.
Ihr habt sie doch nicht mehr alle! Informiert euch mal richtig, bevor ihr so einen Mist schreibt. Natürlich darf ein PC-Hersteller (jawohl, der Hersteller, nicht MS!!!!!) eine an seinen PC verdongelte Version verkaufen. Es ist also der PC-Hersteller, dem euer Zorn gelten sollte und nicht MS, denn die liefern an den PC-Hersteller ja nur die Version, die er bestellt hat. Also, erst mal richtig schlau machen, dann könnt ihr euch auch euren unausgegorenen Stammtischparolen sparen. Tschuldigung, das ich so deutlich wurde, aber Dummheit und Ignoranz bringen mich immer auf die Palme.
Entweder Du besitzt eine gottgesegnete Dummheit oder Aktien von Microsoft. Wer hat denn wohl Interesse daran, daß mit jedem neuen PC auch gleich ein neuses Windows gekauft wird?
Bevor Du Dich wieder ereiferst, solltest Du mal einschlägige Fachzeitschriften lesen. Die helfen garantiert.
Und noch etwas: Quatsch bleibt Quatsch, auch bei vulgärer Ausdrucksweise!
Kannst du oder willst du das nicht begreifen? Die 20 Mark, die MS von der gedongelten Version bekommt, kratzt die doch überhaupt nicht. MS ist viel mehr mit einer Version gedient, die du für 250 Mark kaufst. Der PC-Hersteller ist natürlich daran interessiert, eine möglichst billige (=gedongelte) Version mit seinem PC zu verkaufen, denn dann ist das Endprodukt für 1999 und nicht für 2199 DM im Verkauf. Und einschlägige Fachzeitschriften? Du liest wohl PC-Welt? Lies in der ct nach, da ist alles erklärt, zuletzt im großen Kauftest von PCs mit DVD-Laufwerken. Und dann schau mal bei nickles nach, weiviele hier eine geklaute Windows-Version haben oder Anleitungen zum kopieren haben wollen; wenn ich MS wäre, würde ich dagegen noch viel stärker vorgehen.
Tja, so ist das nun mal, das sich Leute, die keine Ahnung von der Materie haben (=Rechtsprechung, Legalität), sondern auf Scheißhausparolen hören, sich ihre Ansicht der Legalität zurechtzimmern und damit ihre ungesetzlichen Aktivitäten begründen wollen, genauso wie man ja auch die Versicherung bescheißen kann, denn "die" haben ja sowieso genug Geld, und es trifft ja auch keinen, denn "die" haben ja genug Geld, und das Finanzamt kann man ja auch betrügen, denn "die" wollen ja nur unser Geld. Als Abschluß: Der Verkauf verdongelter Software ist in Deutschland seitens der Hardware-Hersteller völlig legal und in Deutschland ist Selbstjustiz (=ich besorge mir eine Raubkopie) verboten. Ich wünsche mir nur, das die Exekutive unseres Staates dich erwischt und die Judikative ein Exempel statuiert.
Was regst Du Dich eigentlich hier auf? Es steht Dir doch frei, zu allem ja und amen zu sagen und mehr zu bezahlen als die anderen. Trotzdem ist und bleibt Dein Geschreibsel Quatsch. Und Dein Stil, Deine Ausdrucksweise...naja, so etwas muß wohl niemand hier haben.
Ich für meinen Teil werde Dir jedenfalls nicht mehr antworten. Ach ja, noch etwas: Nach dem Komma schreibt man "dass" mit "ss"
Auch wenn ihr euch hier zankt wie die Kesseklflicker: Software, die nur auf einem Computer läuft, ist in Deutschland verboten und damit illegal. Und das ist auch recht so: Man muß ja auch keinen neuen Führerschein haben, wenn man ein neues Auto kauft.
Herrn Anonym empfehle ich, ein Selbstverpfeifungsprogramm zu installieren, das alle Aktivitäten gleich an Microsoft meldet. Ob er dann noch lange der Saubermann bleibt?
Beruhigt euch doch mal wieder...
Ihr habt anscheinend das ganze nicht richtig verstanden - der BGH hat festgestellt, daß MS es keinem ENDKUNDEN verbieten kann, daß er eine gebundelte Windows-OEM-Version weiterverkauft oder auf einem anderen als dem 'mitgelieferten' Rechner verwendet.
Bei den aktuellen OEM-Versionen wird dies jedoch durch 'technische Maßnahmen' und nicht mit juristischen Drohungen bewerkstelligt., deswegen greift das BGH-Urteil NICHT. Wer ein solches Windows 'mitkauft' (mit einem Komplettrechner), der bekommt das, was er bezahlt hat - ein 'gelocktes' Windows, nicht mehr, nicht weniger
Dein Beitrag ist nur die halbe Miete. Es gibt nämlich (mindestens) zwei Urteile von Oberlandesgerichten, die, aufbauend auf dem Urteil des BGH, den Verkauf derart gezinkter Computer generell verbieten. Dies, weil Microsoft sein Windows nur noch unter dieser Bedingung an die Hersteller abgeben wollte.
Aber auch ohne diese Urteile greift hier das Urteil des BGH: Das Recht, eine Sache weiterzuverkaufen oder -zuverwenden beinhaltet selbstverständlich auch, daß diese funktionsfähig ist. Damit sind Maßnahmen des Herstellers, die die Funktionsfähigkerit einschränken oder aufheben, von vorneherein unzulässig. Dabei ist es auch vollkommen unerheblich, ob diese Maßnahmen vertraglicher oder technischer Art sind.
Der Käufer einer Sache darf nach dem Grundsatz von Treu und Glauben annehmen, daß diese den Vorschriften und gesetzlichen Bestimmungen entspricht und vor allem funktionsfähig ist. Ist das nicht der fall, steht es dem Käufer frei, die volle Funktionsfahigkeit wiederherzustellen.
Man kann es drehen und wenden wie man will: Illegal ist und bleibt es. Und bezeichnenderweise mußte Microsoft ja auch veröffentlichen, wie die Sperre aufzuheben ist.
Von diesen beiden OLG-Urteilen habe ich nichts mitbekommen (zumindest nichts von der C'T bzw. heise.de, obwohl die beiden natürlich nicht DAS maßgeblich Infomedium sind).
Aber Deine Begründung im 2.Absatz halte ich für unlogisch - abgesehen davon, daß sie sonst auch bei ge-SIM-lockten Handies greifen würde:
MS verkauft den Herstellern(OEMs) ein Produkt mit gewissen Auflagen; die OEMs könnten ja auch eine normale DSP-Version kaufen, tun sie aber i.d.R. nicht. Kauft nun ein Kunde einen solchen Rechner, dann weiß er, was er dazubekommt und bekommt eben das, was er bezahlt - dann nennt sich wohl IIRC Vertragsfreiheit.
Funktionsfähig ist eine solche Windows-Version übrigens, nur eben nur soweit, wie im 'Lieferumfang' ("läuft nur mit xyz-PC") beschrieben.
Um das klarzustellen - ich als 'Verbraucher' bin darüber ebenso mißvergnügt. Aber: Wer 2 Pfund Tomaten kauft, hat IMHO keinen Grund plötzlich 5 Pfund Äpfel in der Tüte zu verlangen
Natürlich sind auch die Hersteller mit schuld, insofern hast Du recht. Aber durch den in Amerika noch immer laufenden Prozess ist ja hinreichend bekannt, wie Microsoft den Großkunden seine Bedingungen aufzwingt.
Der Verkauf solcher Ware ist nun mal in Deutschland unzulässig; daran ändert auch die Berufung auf absichtlich herbeigeführte technische Triks nichts. Vertragsfreiheit besteht nur, soweit sie nicht gegen Gesetze verstößt. Ist das aber der Fall, ist der Vertrag in diesem Punkt vor dem Gesetz nichtig. Wenn aber eine solche Einschränkung nicht mal im Angebot vermerkt ist, besteht von vorneherein auch keine Vertrag hierüber.
Klar kann ich nicht für den Preis von 2 Tomaten 5 Äpfel verlangen. Aber ich kann verlangen, daß die 2 Tomaten genießbar sind.
Damit sollten wir es nun belassen. Ich habe mir Luft gemacht (und zur Selbsthilfe gegriffen) Das genügt mir. Und wenn jemand (Du bist nicht gemeint) mich beschimpfen will, kann ich mir auch nichts dafür kaufen.
Sorry, eine weitere Bemerkung kann ich mir nicht verkneifen...
Es ist vollkommen richtig, daß diese 'Beschränkung' des mitgelieferten Windows dem Kunden bekannt sein muß, d.h. es sollte (wie heutzutage oft üblich) in der Produktbeschreibung Erwähnung finden.
Allerdings kann ich nicht sehen, daß ein solches 'beschnittenes' Windows gegen ein deutsches Gesetz verstößt - AFAIK steht weder im HGB, BGB, GG oder sonstwo auch nur ein Wort zum Thema 'Windows' oder Leistungsumfang von gebundelten Betriebssystemen. Wenn in der Produktbeschreibung auf eine solche Beschränkung hingewiesen wird, dann steht es einem Kunden frei, ob er ein solches Paket kauft oder nicht - die Situation scheint ja ähnlich wie mit den ge-SIM-lockten Handies zu sein.
Solltest Du mehr wissen als ich (was ja gut der Fall sein kann), so klär mich doch bitte auf, gegen welche Gesetze denn (siehe Absatz 2) MS verstößt.
Zum Schluß:
Nimm mir das nicht übel, aber ein (tatsächliches oder nur vermeintliches) Unrecht mit einem eigenem Unrecht zu vergelten mag vielleicht verständlich sein, ist in D aber nach wie vor illegal (das ist DIr natürlich bekannt).
Die Tomaten sind übrigens genießbar, aber nur, wenn sie in den auf der Verpackung angegebenen Örtlichkeiten verzehrt werden ...
Wenn ich auch nichts mehr dazu schreiben wollte, so scheint es nun doch noch einmal nötig zu sein. Von welchen OLG die Urteile stammen, weiß ich nicht mehr genau; ich glaube, es war Köln und München. (Bitte nicht schlagen, wenn das nicht stimmt ;-))
Hier ist es so, daß ich ein Paket mit uneingeschränktem Windows gekauft und bezahlt habe, aber nur ein kastriertes Windows bekam. Um bei den Tomaten zu bleiben: ich habe Tomaten bezahlt, bekam aber faule Eier eingepackt. Das nenne ich schlicht und einfach Betrug. Natürlich könnte ich klagen. Das ginge dann so: Rechteanwalt bezahlen, Verkäufer verklagen, Verweis auf den Hersteller, wieder Anwalt bezahlen, Hersteller verklagen, Verweis auf Microsoft usw. usw. ... Dann kann ich auch gleich das Geld für meine Erben hinlegen ;-)
Nee, da helfe ich mir lieber selbst. Das ist zwar nicht legal, aber auch kaum strafbar. Software kopieren an sich ist ja nicht verboten, wenn man sie zugehörige Lizenz besitzt. Und die habe ich ja mit Fug und Recht erkauft. Und zwar ohne Einschränkung.