Aus juristischer Sicht: - Herausgabeanspruch und Auskunftsanspruch -
Ich empfehle, zu Atelco zu gehen und unter Vorlage der Reparaturpapie-
re die Herausgabe des ausgetauschten Mainboards zu erbitten. M.E. be-
fand sich das ursprüngliche Mainboard in Deinem Eigentum und ist durch
die Reparatur (Austausch) nicht aus Deinem Eigentum entschwunden. Das
herausgenommene Mainboard würde ich einem Sachverständigen (bei der
Industrie- und Handelskammer erfragbar) mit der Bitte um Prüfung
übergeben. So erhälst Du Klarheit.
Ferner besteht auch ein (eigener) Auskunftsanspruch. So würde ich den
Filialleiter von Atelco eine vorformulierte eidesstattliche Versiche-
rung unterschreiben lassen, wonach dieser an Eides Statt versichert,
daß das Mainboard an Deinem PC ausgetauscht worden ist. Falls dieser
sich weigert (daher ratsam, mit Zeugen vor Ort zu erscheinen), dann
eine entsprechende Auskunftsklage bei Gericht erheben.