Aus juristischer Sicht: Wenn Dein Auftrag lautete, PC zusammenzubauen
u n d dazu DVD-Abspielprogramme zu installieren, dann hast Du auch
einen Anspruch auf Aushändigung des/der Originals/e. Dies ergibt sich
aus einer Nebenpflicht zum (Werk-) bzw. Kaufvertrag.
Wenn Du einen "normalen" PC kaufst, dann erhälst Du ja auch nicht nur
die vorinstallierten Programme, sondern a u c h die Original-CD da-
zu.
Hier kannst Du vom Händler die Herausgabe der jeweiligen DVD-Programme
bzw. Filme verlangen. Wenn sich dieser weigert, empfehle ich die Er-
hebung einer entsprechenden Herausgabeklage. (Achtung: Etwas anderes
gilt jedoch, wenn Dein "Auftrag" evtl. nicht klar umrissen war, evtl.
sogar mündlich erfolgte und/oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Deines Händlers insoweit etwas anderes regeln). Bitte vorher informie-
ren.