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Vorinstallierte Programme

(Anonym) / 10 Antworten / Baumansicht Nickles

Was haltet Ihr davon:

Händler baut Pc zusammen, installiert DVD-Abspielprogramm auf der Platte - für ne eventuelle Neuinstallation muss man sich das dann auf ne CD brennen... weil Original-CD nicht vorhanden.

Ist sowas mittlerweile legal - oder "üblich"?
Meiner bescheidenen Meinung nach ist sowas doch eine Raubkopie, oder?

Indronil Ghosh (Anonym) „Vorinstallierte Programme“
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um eine klare und qualifizierte Antwort zu erhalten, ist es besser wenn Du einige Details (Programmname) angibst, sollte es sich um Freewarehandeln und der Lizenzvertrag nichts anders aussagt, ist es legel.
Ansonsten handelt es sich definitiv um eine Raubkopie, tritt dem Händler auf die Füße und verlange die Original CD mit Lizenz.
Bevor Du jetz los rennst: Bist Du dir sicher das sich nicht um Freeware oder Shareware hadelT?

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msm9112 (Anonym) „Vorinstallierte Programme“
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normalerweise gehört das doch auf die treiber-cd. hast du die nicht bekommen? Händler auf die füsse treten!!!!!

msm9112

(Anonym) Nachtrag zu: „Vorinstallierte Programme“
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Hallo

Bei dem angesprochenen Programm handelt es sich definitiv nicht(!) um Free- oder Shareware sondern um eine Vollversion eines ansonsten kommerziell erwerblichen Produktes!
Und eine Treiber-CD war dabei - halt ohne DVD-Player.

Was meint Ihr dazu?

Indronil Ghosh (Anonym) „Hallo Bei dem angesprochenen Programm handelt es sich definitiv nicht ! um Free-...“
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Raubkopie (Hardiskloading..)
Ich würde zu Händler fahren eine Lizenzierte Vollversion verlagen unter Androhung, der einschaltung eines Rechtsanwaltes, (alternative GVU,BSA,Hersteller der Software).

Gruß Indronil

PS: Es wäre schön wenn Du den wietern verlauf veröffentlichen würdest.

(Anonym) Nachtrag zu: „Vorinstallierte Programme“
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wichtige frage: was hast du denn eigentlich gekauft? war die dvd-software definitiv im kaufpreis enthalten?
vielleicht wollte dir der händler ja einfach die funktionalität des dvd-laufwerkes vorführen, oder es auch selbst testen nach zusammenbau des pc.
die software dann auf dem pc zu lassen ist zwar nicht legal, aber du kannst daraus sicher keinen anspruch auf die lizenz ableiten...
anders, wenn du die software mitgekauft hast (kaufvertrag/rechnung)! dann muß der händler cd und lizenz rausrücken, keine frage.

Herman Munster (Anonym) „Vorinstallierte Programme“
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Sowas kann rechtlich ausgesprochen hakelig werden! Vor diversen Jahren gab ja Vobis zu jedem Rechner 2m CDs und Handbücher
mit, später waren es nur noch die Programme auf der HD, die man sich selber auf CD brennen mußte/durfte. Damals hat man sich
über solche Sachen noch nicht so die Gedanken gemacht, aber da war VIEL 30Tage-Shareware bzw. Testversionen dabei, die man
bei Nichtgebrauch hätte löschen müssen. Hat natürlich keiner. Aus Unkenntnis und Bequemlichkeit. Wären die rechtliche
Handhabe damals schon gegeben gewesen, man hätte allen Vobis-Kunden nach 32 Tagen des Staatsanwealt auf den Hals
hetzen können und wer wäre mit reichlicher Beute zurückgekommen.

Noch schlimmer bei den Vollversionen.Ohne Nachweis, diese rechtmäßig erworben zu haben.

Nett vom Händler, das Programm auf die Platte zu installieren. Aber nur ganz oder gar nicht. Womöglich ist die Seriennummer
auch noch eine geklaute/getürkte aus den Schmuddelecken des Internet. Wenn Du Dich - in der Meinung, eine
legale Vollversion in Händen zu haben - beim Hersteller um Updates, Patches usw. nachsuchst und die merken das, was
meinst Du, wie die mir Dir Schlitten fahren werden! MITTLERWEILE gibt es jede rechtliche Handhabe, auch Privatleuten
an die Gurgel zu gehen, auch international.

Ne, ne, das klingt alles nicht sonderlich legal. Vom Händler, meine ich.

(Anonym) Nachtrag zu: „Vorinstallierte Programme“
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Ja, herzlichen Dank für Eure Antworten!

Was noch hinzuzufügen wäre:
Das DVD-Abspielprogramm ist nicht auf der Rechnung aufgeführt sondern es wurde nur mündlich vom Verkäufer zugesichert daß das Programm dabei sein würde. Da war allerdings noch keine Rede von dieser Vorgehensweise! AFAIK sind mündlich geschlossene Verträge aber genauso rechtsgültig wie schriftliche, oder?
Na, irgendwie glaub ich daß das "Nichtaufführen" des DVD-Programmes
auf der Rechnung schon beabsichtigt ist - fiese Masche!

(Anonym) Nachtrag zu: „Ja, herzlichen Dank für Eure Antworten! Was noch hinzuzufügen wäre: Das...“
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Zeugen? Ohne Zeugen für die Aussage des Verkäufers wirst Du alt aussehen, die erleiden dann immer son komischen Gedächtnisausfall.. >kq

Liebling Kreuzberg (Anonym) (Anonym) „Vorinstallierte Programme“
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Aus juristischer Sicht: Wenn Dein Auftrag lautete, PC zusammenzubauen
u n d dazu DVD-Abspielprogramme zu installieren, dann hast Du auch
einen Anspruch auf Aushändigung des/der Originals/e. Dies ergibt sich
aus einer Nebenpflicht zum (Werk-) bzw. Kaufvertrag.
Wenn Du einen "normalen" PC kaufst, dann erhälst Du ja auch nicht nur
die vorinstallierten Programme, sondern a u c h die Original-CD da-
zu.
Hier kannst Du vom Händler die Herausgabe der jeweiligen DVD-Programme
bzw. Filme verlangen. Wenn sich dieser weigert, empfehle ich die Er-
hebung einer entsprechenden Herausgabeklage. (Achtung: Etwas anderes
gilt jedoch, wenn Dein "Auftrag" evtl. nicht klar umrissen war, evtl.
sogar mündlich erfolgte und/oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Deines Händlers insoweit etwas anderes regeln). Bitte vorher informie-
ren.

Saghon (Anonym) „Vorinstallierte Programme“
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Das ist so nicht richtig. Wenn Die DVD Abspielsoftware im Kaufvertrag auftaucht hat der Käufer auch den Anspruch auf ein Original. Ansonsten kann der Händler sagen, er hätte namentlich und im Auftrag des Kunden die vom Kunden gelieferte (Sicherheitskopie) aufgespielt.
Ohne Beleg, kein Beweis!

Cu Saghon