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Rechtsanwalt gesucht! Wie ist das mit dem Urheberrecht?

Anonym / 9 Antworten / Flachansicht Nickles

Hi!

Ich würde gerne bald meine eigene Homepage launchen. Habe auch schon fast alles fertig programmiert (offline). Jetzt habe ich ein paar Fragen: Wie verhält sich das mit dem Urheberrecht? Darf ich z.B. ein Firmenlogo einbinden, wenn ich es nicht verändere? Muß ich dann einen Hinweis schreiben, wie "... ist Eigentum der ...", oder genügt es, einen Hinweis in einer Zentraldatei zu machen (etwa: Alle Logos... sind Eigentum oder eingetragene Warenzeichen der jeweiligen Firma?
Ist dann vielleicht sogar eine Genehmigung nötig? Dann habe ich noch eine Frage zu einem ähnlichen Topic: Wenn ich auf meiner Page, Seiten von anderen hoste, was für einen Freund geplant ist, bin ich dann für seinen Inhalt verantwortlich; quasi als "Webmaster"? Was passiert, wenn er ein Urheberrecht verletzt? Und die letzte Frage: Kann man rechtlich gesehen den Zugang zu einzelnen Verzeichnissen für dritte sperren, sodaß ein Zugriff von diesen strafbar ist?
Entschuldigt bitte diesen Roman, aber ich möchte mich lediglich absichern. Vielen Dank im Vorraus für eure Mühen.

cu Archilles

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thomas woelfer Anonym „Rechtsanwalt gesucht! Wie ist das mit dem Urheberrecht?“
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vorweg: IANAL

einbinden von material dritter (egal ob logo oder sonstwas geschütztes) ist nicht ganz einfach. im rahmen der pressefreiheit darf man sowas natuerlich verwenden - zum beispiel im rahmen eines beitrages der sich mit der firma befasst. allerdings ist das eine regelung auf die man sich nicht verlassen kann; normalerweise haben alle etwas groesseren firmen genau vorstellungen wie ihre logos verwendet werden duerfen - und diese versuchen sie natuerlich auch durchzusetzen: im schlimmsten fall kannst du eine abmahnung und unterlassungsklage (oder einfach nur unterlassungsvereinbahrung) an den hals kriegen, rechnen wuerde ich aber bei einer privaten homepage mit sowas nicht.... besser ist es aber auf jeden fall vorher um erlaubnis zu bitten, dann hast du was in der hand falls denen irgendwann spaeter einmal einfaellt das sie ihre meinung aendern...

verantwortung fuer inhalte anderer: da zieht das neue telko gesetz. die verantwortung geht dabei von provider zu provider ueber: zunaechst einmal ist derjenige verantwortlich, der die inhalte ins netz gestellt hat (also dein bekannter). ist diese person nicht greifbar (z.b. weil du dessen daten nicht rausrueckst falls der staatsanwalt kommt) geht die verantwortung an die naechst hoehere instanz - also an dich. bist du auch nicht greifbar, landet die verantwortung bei deinem isp. dabei ist es allerdings so das sie verantwortung erst greift, wenn das problem angezeigt wurde. (dabei handelt es sich nicht um eine Anzeige sondern um eine mitteilung). d.b.: solange dir nicht bekannt gemacht wurde das auf deinem server (von einer anderen person) ein rechtlich bedenklicher inhalt ausgehaengt wurde, bist du auch nicht zustaendig. auch hier ist die gesetzeslage aber ein wenig schwammig - wenn dein bekannter unter einer domain die auf dich angemeldet ist einen konzern veraegert wird es die anwaelte von selbigem wenig interessieren das nicht du der verursacher bist: die kommen _natuerlich_ erstmal zu dir: aerger kann man sich also trotzdem einfangen. daher wuerde ich grundsaetzlich von derartigen konstrukten abraten.

wenn du den zugang zu verzeichnissen fuer dritte sperrst und jemand bricht trotzdem ein ist das zwar im prinzip ein vorgang der staatlicherseits verfolgt wird, in der praxis passiert das aber nicht. bevor jemand taetig wird muss auch ein tatsaechlicher schaden eingetreten sein, und der schaden der duch die (unberechtigte) benutzung von ftp verzeichnissen eintritt zieht da nicht. (nur als hinweis: auch wenn jemand deine komplette bandbreite verbraucht ist das noch kein schaden der ausreicht um eine verfolgung auszuloesen.)

im prinzip ist die sache aber ganz einfach:


  • nur eigene inhalte verwenden
  • anderen keine moeglichkeit geben ihre inhalte mit deinen zu vermischen
  • hoffen


WM_HOPETHISHELPS
thomas woelfer







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